Eva Mattes: Wach während Kaiserschnitt-Operation
ID: 480282
Kaiserschnitt-Operation 1989 aus der Narkose aufgewacht, ohne dass
die Ärzte es bemerkten. "Ich befand mich in der Hölle", sagte die
heute 56-Jährige dem ZEITmagazin. Sie habe furchtbare Schmerzen
gehabt. Gerettet habe sie der Vater des Kindes, der ihre Hand hielt.
Dessen Hand habe sie zehnmal ganz langsam gedrückt, "in einem klaren
Rhythmus. Das war mein Hilfeschrei. Und er hat es weitergegeben an
den Anästhesisten, der zuerst noch gesagt hat, das seien Zuckungen.
Nein, so zuckt man nicht, sagte der Vater meines Sohnes, das ist ganz
regelmäßig, die ist wach. Dann hat der Anästhesist Stoff gegeben, und
ich war erlöst."
Mattes, die die "Tatort"-Kommissarin Klara Blum spielt und in
Berlin lebt, sagte auch, sie habe in ihrem Leben nie für längere Zeit
Geborgenheit gefunden. "Vielleicht fängt es schon ganz früh an, dass
es den Vater nicht gab, der die Tochter in den Arm nimmt, wenn ein
Gewitter aufzieht, denn meine Eltern haben sich früh getrennt. Ich
habe bald meine kleine Familie miternährt und später meine Tochter
allein aufgezogen. Da läuft man irgendwann nur noch als starke Frau
durch die Gegend."
Pressekontakt:
Das komplette ZEITmagazin-Interview dieser Meldung senden wir Ihnen
für Zitierungen gern zu. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an DIE
ZEIT Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 040/3280-237, Fax:
040/3280-558, E-Mail: presse@zeit.de). Diese Presse-Vorabmeldung
finden Sie auch unter www.zeit.de/vorabmeldungen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.09.2011 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 480282
Anzahl Zeichen: 1709
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Fernsehen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 179 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Eva Mattes: Wach während Kaiserschnitt-Operation"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
DIE ZEIT (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).