Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Straßburger Urteil zu nicht verheirateten Vätern: Vaterrecht
ID: 480926
dass Vater eines ehelich geborenen Kindes der Ehemann der Mutter ist,
auch wenn das Kind von einem anderen stammt. Rechte und Pflichten hat
der Ehemann, der biologische Vater bleibt außen vor. Zumindest hatte
er bis zum aktuellen Straßburger Urteil keinen eigenen Rechtsanspruch
auf Umgang mit dem Kind. In umgekehrter Richtung ist die strikte
Trennung von Biologie und Recht bereits seit einigen Jahren
gelockert. Kinder haben ein Recht auf Kontakt zum - von der Mutter
getrennt lebenden - biologischen Vater. Mit der Modernisierung der
alten Gesetzgebung wurde das Familienrecht an eine gesellschaftliche
Entwicklung angepasst, die von der zunehmenden Zahl sogenannter
Patchwork-Familien geprägt ist. Das Straßburger Urteil treibt diese
Modernisierung weiter.
Pressekontakt:
Märkische Oderzeitung
CvD
Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.09.2011 - 18:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 480926
Anzahl Zeichen: 1031
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Frankfurt/Oder
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 173 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Straßburger Urteil zu nicht verheirateten Vätern: Vaterrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Märkische Oderzeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




