Südwest Presse: Kommentar zur EU
ID: 481718
Bürgern eine Freiheit beschert hat, die ihnen zumindest auf Reisen
die Illusion vermittelt, Europa sei jenseits aller nationalen
Interessen jene vielbeschworene Einheit, die es wohl niemals werden
wird. Dass die EU-Kommission versucht, diese Errungenschaft zu
retten, ist verständlich - hakt es doch sonst auf dem Weg zur
politischen Integration Europas an allen Ecken und Enden. Nationale
Alleingänge an den Grenzen zu unterbinden, ist vor diesem Hintergrund
nachvollziehbar. Doch dass Grenzkontrollen künftig durch
EU-Mehrheitsbeschluss eingeführt werden sollen, ist für dieses Ziel
keineswegs zwingend und deshalb ein schlechtes Zeichen. Seit geraumer
Zeit maßt sich die EU-Kommission an, in Fragen der Justiz und inneren
Sicherheit in ureigenste Bereiche der Staaten hineinzuregieren. Die
Vorratsdatenspeicherung, die noch vor Inkrafttreten des
Lissabon-Vertrages unter dem Vorwand des Wettbewerbsrechts Regeln für
die Strafverfolgung aufstellte, ist nur ein Beispiel. Ob die nun
aufständischen Regierungen Deutschlands, Spaniens und Frankreichs im
Duell gegen die EU am Ende Erfolg haben, ist unklar. Viel wichtiger
ist ihr Zeichen des offenen Widerstandes gegen eine Vereinheitlichung
selbst sensibelster Rechtsbereiche - die sich nicht so leicht auf
eine Höhe scheren lassen wie das Gras manches ebenso von Brüssel
gegängelten Bauern.
Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.09.2011 - 19:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 481718
Anzahl Zeichen: 1656
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Ulm
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 177 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Südwest Presse: Kommentar zur EU"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Südwest Presse (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).