Bonus- und Express-Zertifikate
ID: 482246
Generation Lehman+: Wenn vom Risikopuffer nur noch das Risiko bleibt
Mögliche Schadenersatzpflicht durch Berater prüfen
Bonus- und Express-Zertifikate verfügen über sogenannte Risikopuffer. Anleger erhalten grundsätzlich zum Laufzeitende mindestens den Nennbetrag zurück. Wird der Risikopuffer während der Laufzeit verbraucht, also berührt oder unterschreitet der Basiswert (das Underlying), etwa der Dax, eine zuvor festgelegte Barriere, orientiert sich das Zertifikat ab diesem Zeitpunkt an der Entwicklung dieses Basiswerts. Das Zertifikat unterliegt damit ungeschützt Kursschwankungen. „Zwar kann es sich über die restliche Laufzeit erholen. Doch oft kommt es zu erheblichen Einbußen, theoretisch sogar zum Totalverlust des investierten Kapitals“, so Jan-Henning Ahrens, Partner der KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen und Hamburg. Und fährt fort: „Anlageberater preisen Zertifikate mit Risikopuffer häufig als verhältnismäßig bis äußerst sicher im Vergleich zu Aktien an. Solche Aussagen bilden womöglich den Grundstein für eine Falschberatung und daraus resultierende Ansprüche auf Schadenersatz.“
In diese Kerbe schlägt zum Beispiel auch das Oberlandesgericht (OLG) München in einer aktuellen Entscheidung vom 5.7.2011 (Az.: 5 U 1843/11): „Diverse Krisen auf der Welt ab dem 24.10.1924 haben gerichtsbekannt gezeigt, dass praktisch keine Entwicklung der Börsenkurse als […] rein theoretisch angesehen werden kann.“
Das wird Investoren seit Anfang August oft schmerzlich bewusst. Verringert in eher ruhigeren Phasen an den Kapitalmärkten ein großzügig kalkulierter Risikopuffer die Wahrscheinlichkeit von Verlusten bei Bonus- und Express-Zertifikaten, so zeigen die aktuellen Turbulenzen an den weltweiten Finanzmärkten teils verheerende Wirkung in den Depots von Zertifikate-Investoren. Mehr als 30.000 unterschiedliche Zertifikate auf Dax und DJ Euro Stoxx 50 haben zwischenzeitlich ihre Barrieren durchbrochen. Eine Erholung der Kurse ist nicht absehbar, so dass Anleger mit erheblichen Verlusten zum Laufzeitende rechnen müssen.
Zwangläufig stellt sich die Frage, ob Investoren beim Erwerb ihrer Zertifikate korrekt beraten worden sind. Falls nicht, ist der Berater bzw. die Bank oder Sparkasse zum Schadenersatz verpflichtet. Bei sorgfältiger Analyse stoßen Anleger auf viele mögliche Hinweise, die für eine Falschberatung sprechen und deshalb zu Schadensersatzansprüchen führen können. Etwa „das Herunterspielen der Verlustrisiken bei Durchbrechung der Barrieren. Oder die Empfehlung eines Zertifikats, obwohl der Kunde ausschließlich sichere Anlageformen wünscht“, erklärt Jan-Henning Ahrens. Nach wie vor beliebt sei auch das Verschweigen von Vergütungen, sogenannter Kick-backs, die eine Bank oder Sparkasse vom Emittenten eines Zertifikats für die Vermittlung eines Produkts erhält. „Dies alles kann für eine gerichtlich durchsetzbare Rückabwicklung des Zertifikatekaufs sprechen“, weiß Ahrens.
Tipp: Betroffene Anleger sollten sich kurzfristig beraten lassen. Denn bei Zertifikaten tritt die Verjährung von Schadensersatzansprüchen bereist nach drei Jahren ein.
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Datum: 19.09.2011 - 10:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Frau Annette Pfennings
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Kategorie:
Fonds
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.09.2011
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