Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Volljährig und ohne Schutz? / Junge Erwachsene sind während Ausbildung, Studium und Freiwilligendiensten bei den Eltern mitversichert
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(ots) -
Die Schule ist vorbei. Die Frage, Lehre oder Studium, entschieden.
Für viele junge Leute der richtige Zeitpunkt, um sich auf eigene Füße
zu stellen und auszuziehen. Doch wie steht es mit dem
Versicherungsschutz? Die HUK-COBURG gibt Auskunft.
In der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung sind
volljährige, unverheiratete Kinder während der Erstausbildung bei
ihren Eltern kostenlos mitversichert. - An der Mitversicherung ändert
auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein
Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob diese
Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt nach der
Ausbildung absolviert werden. In der Haftpflichtversicherung ist auch
der Freiwillige Wehrdienst noch miteingeschlossen. - Natürlich dürfen
die Mitversicherten in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben:
Bafög, Lehrlingsgehalt oder der typische Studentenjob, um ein
bisschen Taschengeld dazu zu verdienen, spielen keine Rolle.
Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung
der Eltern mitversichert. Und selbst wenn man sich nach Abschluss der
Erstausbildung auf eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung
einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein halbes
Jahr weiter. Ereignet sich während der Mitversicherungszeit
allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung jedoch auf einen
gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.
Ausland inklusive
Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme:
Das wissen Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie
in der Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Dauert der
Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein Jahr, sollte man zuvor mit
seiner Haftpflichtversicherung reden. Auch auf die
Rechtsschutzversicherung können Auslandsstudenten zählen, solange sie
sich in Europa oder in den Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten.
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HUK-COBURG
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Datum: 19.09.2011 - 11:36 Uhr
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