Bewegung bei Jugendschutzprogrammen: KJM bewertet zweites Konzept positiv
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vergangene Woche in München das Jugendschutzprogramm der Telekom
positiv bewertet. Das vorgelegte Konzept für die Kinder- und
Jugendschutzsoftware entspricht grundsätzlich den Anforderungen des §
11 Jugendme-dienschutz-Staatsvertrag (JMStV). "Jugendschutzprogramme
sind ein wesentlicher Baustein eines modernen
Jugendmedienschutz-Systems. Deshalb ist es ein großer Erfolg für die
KJM, innerhalb von nur fünf Wochen nun schon das zweite
Jugendschutzprogramm positiv bewerten zu können", so der
KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.
Die Positivbewertung der KJM ist der erste Schritt auf dem Weg zur
tatsächlichen Anerkennung des Jugendschutzprogramms, die die Telekom
anstrebt. Die KJM begrüßt das Engagement von Anbietern und
Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, die Entwicklung von
Jugendschutzprogrammen zu befördern.
Jugendschutzprogramme können Eltern eine Möglichkeit an die Hand
geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote
freizuschalten und ungeeignete zu blockieren. Die Aufgabe der
Anerkennung von Jugendschutzprogrammen liegt bei der KJM.
Aber nicht nur Eltern und Erzieher, auch Anbieter profitieren von
Jugendschutzprogrammen: Sie können ihre Angebote künftig so
klassifizieren, dass anerkannte Jugendschutzprogramme die
Alterseignung erkennen können. Sind Inhalte, die Kinder und
Jugendliche beeinträchtigen, zutreffend programmiert, dürfen Anbieter
diese dann ohne weitere Schutzmaßnahmen verbreiten.
Insgesamt gibt es damit zwei von der KJM positiv bewertete
technische Konzepte für Jugendschutzprogramme. Weitere Informationen
zu Jugendschutzprogrammen finden Sie unter www.kjm-online.de.
Pressekontakt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der
KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262 oder E-Mail
stabsstelle@kjm-online.de.
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Datum: 20.09.2011 - 15:50 Uhr
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