Sprachkurs fürs Auslands-BAföG
Studium in den Niederlanden – BAföG im Ausland gibt es nur mit Sprachkenntnissen

(firmenpresse) - Zahlreiche gegenwärtige und zukünftige Studierende freuen sich über die neue Möglichkeit, in diesem Jahr erstmalig für das Studium in den Niederlanden Auslands - BAföG beantragen zu können. Allerdings hat der Gesetzgeber einen Nachweis von Grundkenntnissen der niederländischen Sprache als Bedingung vorgesehen, um in den Genuss dieser Förderung zu gelangen. Wer ab Sommer in englischer oder deutscher Sprache studiert, muss bei der Antragstellung fürs Auslands- BAföG einen Nachweis für Grundkenntnisse in der niederländischen Sprache einreichen.
Das Internetportal www.studienscout-nl.de hat zusammen mit dem Sprachinstitut Talen Twente aus dem niederländischen Enschede einen Sprachkurs und Sprachtest entwickelt, mit dessen Hilfe Teilnehmer das erforderliche Sprachniveau erlangen können. Nach erfolgreichem Bestehen des Abschlusstests bekommen die Teilnehmer ein Zertifikat, mit dessen Hilfe sie beim BAföG-Amt Hannover Auslands - BAföG beantragen können. Es ist geplant, dass dieser Test wahlweise in den Städten Enschede, Amsterdam, Arnheim, Papendrecht bei Rotterdam, Rijswijk bei Den Haag oder Zeist bei Utrech abgelegt werden kann.
Um das erforderliche Sprachniveau zu erlangen, können zwei verschiedene Wege eingeschlagen werden. Studierende und zukünftige Studiere mit viel Eigendisziplin haben die Möglichkeit, Sprechkenntnisse im Selbststudium und das Zertifikat mit anschließendem Sprachtest im Sprachinstitut zu erlernen. Dies ist auch die günstigere Variante, bei der Gesamtkosten (Test und Lehrmaterial) in Höhe von rund 75 Euro auf den Teilnehmer zukommen.
Die zweite Option besteht darin, den "Auslands - BAföG Sprachkurs" und den Sprachtest beim Sprachinstitut Talen Twente zu absolvieren. Ausführliche Informationen über Termine, Preise und Inhalte dieser niederländischen Sprachkurse finden Interessenten unter www.studienscout-nl.de.
Der maximale BAföG-Höchstsatz liegt ab dem 01.08.2008 bei 643 Euro pro Monat. Nachweisbar notwendige Studiengebühren werden längstens für die Dauer eines Jahres bis maximal 4.600 Euro gefördert und für eine Hin- und Rückreise können 500 Euro Reisekosten berücksichtigt werden. Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, frühzeitig einen BAföG-Antrag beim zuständigen BAföG-Amt in Hannover zu stellen, da die Bearbeitung einige Monate Zeit in Anspruch nehmen kann.
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Datum: 07.05.2008 - 16:50 Uhr
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