Teilhabe am Arbeitsleben gewährleisten
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Teilhabe am Arbeitsleben gewährleisten
Die Rentenversicherung ist durch das Sozialgesetzbuch unter anderem dazu verpflichtet, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Trainingsmaßnahmen oder Mobilitätshilfen) zu erbringen, um Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder deren vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern.
Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass die Versicherungsträger zunehmend Probleme haben, ihren Auftrag zu erfüllen. Dies hänge unter anderem damit zusammen, dass die Gesamtbevölkerung zunehmend älter werde und hierdurch Rehabilitationsleistungen verstärkt nachfrage. Zudem steige der Präventionsbedarf. Die Länder vertreten daher die Auffassung, dass eine angemessene Anhebung des sogenannten Ausgabedeckels bei den Leistungen zur Teilhabe - der die jährlichen Ausgaben der Rentenversicherungsträger in diesem Bereich begrenzt - zwingend geboten ist.
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Datum: 23.09.2011 - 18:00 Uhr
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