Stellungnahme zu Informationsrechten der Verbraucher
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Stellungnahme zu Informationsrechten der Verbraucher
Die Länder wollen festlegen, dass das Verbraucherinformationsgesetz nicht anzuwenden ist, wenn bereits entsprechende oder weitergehende Regelungen in anderen Rechtsvorschriften enthalten sind. Sie wollen hierdurch das Verhältnis zwischen den Regelungen eindeutig bestimmen.
Zudem wollen sie auf die konkrete Nennung von Betragsgrenzen des Verwaltungsaufwands verzichten (bisher 250 bzw. 1.000 Euro), bis zu denen die Informationen kostenfrei zu erteilen sind. Da bereits jetzt rund 80 Prozent aller Bürgeranfragen kostenfrei seien, sehen die Länder keine sachliche Notwendigkeit, Betragsgrenzen zu nennen. Mehrere Änderungsvorschläge des Bundesrates befassen sich zudem mit Rechts- und Datenschutzangelegenheiten.
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Datum: 23.09.2011 - 18:00 Uhr
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