Finanzkraft der Kommunen weiter stärken
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Finanzkraft der Kommunen weiter stärken
Er kritisiert, dass der Gesetzentwurf nicht auf die tatsächlichen Ausgaben der Länder und Kommunen im laufenden Jahr abstellt, sondern auf die Ausgaben des Vorvorjahres. Hierdurch müssten Länder und Kommunen einen Ausgabenanstieg gegenüber dem Vorvorjahr selbst finanzieren. Dies führe zu einem dauerhaften Fehlbetrag und entspreche nicht dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses. Zudem bitten die Länder die Bundesregierung, sicherzustellen, dass die Bundesagentur für Arbeit auch bei einer möglichen Eintrübung der Konjunktur in den kommenden Jahren ohne Beitragserhöhungen und ohne Verlust der Qualität und Quantität der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ihren Aufgaben nachkommen kann.
Der Gesetzentwurf regelt die erste Stufe der von Bund und Ländern im Vermittlungsverfahren zur Hartz IV-Reform getroffenen Vereinbarung, die Kommunen von ihren Aufwendungen zu entlasten, indem der Bund seine Beteiligung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schrittweise anhebt. Statt der bisher festgelegten 16 Prozent sind nunmehr 45 Prozent ab dem Jahr 2012 vorgesehen. In weiteren Schritten soll der Bund die Kosten ab dem Jahr 2014 vollständig übernehmen. Die hierdurch entstehenden Mehrausgaben im Bundeshaushalt (im Jahr 2012 rund 1,2 Milliarden Euro) sollen durch Einschnitte bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung kompensiert werden. Dies führt zu entsprechenden Mindereinnahmen der Bundesagentur für Arbeit.
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Datum: 23.09.2011 - 18:30 Uhr
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