USAinc.de informiert: Stolperfalle bei Errichtung einer deutschen Niederlassung einer US-Corporation
Viele Unternehmer nutzen bereits die Vorteile, die sich aus einer eigenen Firmengründung in den USA mit einer Niederlassung des US-Unternehmens in Deutschland ergeben. Wie Sie eine oft unterschätzte Stolperfalle bei dieser Konstellation umgehen, erklären Ihnen die Experten von www.USAinc.de.

(firmenpresse) - "Viele US-Unternehmer stehen kopfschüttelnd vor der Fülle der gesetzlichen Vorschriften, welche in Deutschland die Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen regeln", beschreibt Dirk T. Schnoeckelborg (http://www.USAinc.de) die Situation. "Solche Vorgaben sind in den USA so gut wie unbekannt. Aber auch deutsche Unternehmer, die mit der Regelungswut deutscher Gesetzgebung vertraut sind, verlieren oft die Übersicht, welche Angaben nun auf einen Geschäftsbrief einer deutschen Niederlassung einer US-Gesellschaft gehören."
In einem aktuellen Blog-Beitrag (http://usainc.de/blog/2011/09/deutsche-niederlassung-einer-us-corporation-welche-angaben-gehoren-auf-den-geschaftsbrief/) erläutern die Spezialisten für Firmengründungen in den USA zunächst, was überhaupt ein Geschäftsbrief ist und stellen dann dar, welche Pflichtangaben hier unbedingt zu machen sind.
Ausführlich beleuchtet wird der spezielle Fall einer US-Aktiengesellschaft (Corporation), welche eine Zweigniederlassung in Deutschland gründet.
Unvollständige oder falsche Angaben auf Geschäftsbriefen können mit empfindlichen Zwangsgeldern bis zu 5.000,00 Euro belegt werden und stellen darüber hinaus eine Steilvorlage für abmahnwillige Mitbewerber dar. Prüfen Sie deshalb umgehend die von Ihnen verwendeten Briefvorlagen und E-Mail-Signaturen anhand der Tipps, welche Ihnen die Experten für Firmengründungen in den USA verraten.
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Datum: 26.09.2011 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Dirk T. Schnoeckelborg
Stadt:
Köln
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Kategorie:
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