Braunschweiger Gericht untersagt AGB für Freie
ID: 488344
Braunschweiger Gericht untersagt AGB für Freie
Im Einzelnen entschieden die Braunschweiger Richter, dass sowohl ein pauschales Zeilenhonorar im niedrigen Cent-Bereich für alle Nutzungen als auch die Abtretung aller Verwertungsrechte an den Verlag nicht statthaft seien. Ein Fotohonorar von nur 20 Euro pro Bild verstoße gegen das Prinzip der angemessenen Vergütung. Das Gericht stellte auch klar, dass sich die Zeitung an die gesetzliche Pflicht zur Namensnennung halten müsse. Unzulässig sei darüber hinaus die Abwälzung der Haftung vom Verlag auf die Freien.
Der DJV-Vorsitzende sagte, es sei überfällig, dass die Verlage ihre Honorarbedingungen endlich der aktuellen Rechtsprechung anpassten.
Eine ausführliche Beschreibung des Braunschweiger Urteils findet sich im DJV-Freienblog unter http://frei.djv-online.de.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13 Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 27.09.2011 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 488344
Anzahl Zeichen: 1996
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 291 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Braunschweiger Gericht untersagt AGB für Freie"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutscher Journalisten-Verband (DJV) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).