Mehr Sicherheit bei Reisen in Krisenzeiten

Mehr Sicherheit bei Reisen in Krisenzeiten

ID: 489146

Ob politische Unruhen oder Naturkatastrophen – Reisen sind mit Risiken verbunden. Was tun, wenn Flüge wegen Vulkanausbrüchen oder Hurrikans gestrichen werden, politische Unruhen einen Flugverkehr nicht zulassen oder Fluglinien bzw. Hotels in Konkurs gehen, bei denen ein Urlaub gebucht worden ist? Pauschalreisen bieten hier viele Sicherheiten.



Franz Gredler, Abteilungsleiter Touristik-Vertrieb (Eurotours)Franz Gredler, Abteilungsleiter Touristik-Vertrieb (Eurotours)

(firmenpresse) - Ob politische Unruhen oder Naturkatastrophen – Reisen sind mit Risiken verbunden. Was tun, wenn Flüge wegen Vulkanausbrüchen oder Hurrikans gestrichen werden, politische Unruhen einen Flugverkehr nicht zulassen oder Fluglinien bzw. Hotels in Konkurs gehen, bei denen ein Urlaub gebucht worden ist? Pauschalreisen bieten hier viele Sicherheiten. Ob Krisengebiete in Nordafrika und im Orient, Tsunami und Atomreaktor-Unfall in Japan, Aschewolken über Europa – Reisen sind in den letzten Jahren wieder riskanter geworden. Viele Österreicher wollen trotzdem nicht auf einen Urlaub im Ausland verzichten und setzen daher zunehmend auf den Faktor Sicherheit. So erleben Pauschalreisen eine Renaissance, wie Franz Gredler, Abteilungsleiter Touristik-Vertrieb von Österreichs größtem Reiseveranstalter Eurotours International erklärt: „Im Reiserecht gibt es relativ klare Grundlagen. So muss bei einer Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium eine Pauschalreise eines österreichischen Veranstalters gratis storniert werden.“ Eine klassische Pauschalreise ist eine Verbindung von mindestens zwei der folgenden Leistungen, wenn diese zu einem Gesamtpreis angeboten werden und mindestens 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt: Beförderung, Unterbringung und andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistung von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.

Rundumservice

Der Anbieter einer Pauschalreise ist nach den Richtlinien der EU verpflichtet, sich um den Kunden zu kümmern. Im Detail bedeutet dies, dass er für die schnellst mögliche Rückreise zu sorgen hat und bis dies möglich ist für eine entsprechende Unterkunft und Verpflegung. „Die Aschewolke im vergangenen Jahr hat in der gesamten Reisebranche für großen Wirbel gesorgt“, erinnert sich Gredler. Eurotours hatte über 300 Personen in Ägypten, zahlreiche Urlauber in Spanien, Frankreich, Italien etc., die nicht mehr wie geplant nach Hause fliegen konnten. Zum Teil wurden die Urlauber in Bussen abgeholt, manche erhielten die Ausgaben für eine Zugfahrt erstattet, den Gästen in Ägypten wurde für eine Woche lang eine Unterkunft gratis zur Verfügung gestellt, bis sie endlich zurückfliegen konnten. Selbstverständlich wurden gebuchte Reisen vor Antritt kostenfrei storniert. Wichtig ist es auch, dass die Betroffenen einen kompetenten Ansprechpartner für ihre Fragen haben. „Für Notfälle haben wir eine eigene Hotline eingerichtet, die 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche besetzt ist. Davon wird besonders bei Fernreisen reichlich Gebrauch gemacht.“ Auch in diesem Jahr kam es wegen der Unruhen in Nordafrika und dem Orient zu Stornos. „Wir haben Urlaube nach Libyen zB kostenlos storniert, bevor die Reisewarnung ausgesprochen worden war, weil wir unsere Kunden nicht den von uns erwarteten Gefahren aussetzen wollten. Schließlich kennen wir die Situation vor Ort recht gut, weil wir auf der ganzen Welt mit Partnern vertreten sind“, betont der Tourismusprofi weiter. Werden Reisen privat gebucht, hat sich der Kunde mit mehreren Partnern, wie Fluglinie, Hotel, Mietwagenfirma etc. auseinanderzusetzen und dann ist es oft schwierig die Ansprüche geltend zu machen.



Insolvenzversicherung

Zu Problemen kann es auch wegen des Konkurses eines Leistungsträgers, wie einer Fluglinie (beispielsweise Sky Europe) oder eines Hotels kommen. Damit der Gast so gut wie möglich versorgt werden kann, wurden Insolvenzschutzversicherungen eingerichtet, mit der ein Reiseveranstalter die eingezahlten Beträge seiner Kunden versichern muss. Im Passus „Kundengeldsicherung“ ist sogar festgelegt, wie und wann die Einzahlung zu leisten ist. Gredler: „Wir dürfen 20 Prozent Anzahlung verlangen, weil wir eine sehr hohe Versicherung abgeschlossen haben, sonst wären es nur zehn Prozent. Der Rest darf erst 14 Tage vor Reiseantritt verlangt werden.“

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Datum: 28.09.2011 - 13:27 Uhr
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