Gesetzentwurf der GRÜNEN: Klagerecht für Tierschutz - Notwendiger Ausgleich zwischen Interessen der Tiere und der Tiernutzer
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Gesetzentwurf der GRÜNEN: Klagerecht für Tierschutz - Notwendiger Ausgleich zwischen Interessen der Tiere und der Tiernutzer
"Zum konsequenten Schutz der Natur gehört, dass wir Tiere nicht nur als Nutzobjekte behandeln, sondern ihnen um ihrer selbst willen Schmerz und Leid ersparen und sie artgerecht leben dürfen. Wer Tiere zudem als Mitgeschöpfe begreift und den Verfassungsauftrag ernst nimmt, der sich aus der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz ergibt, darf sich dieser Verpflichtung nicht entziehen", begründet die tierschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Ursula Hammann, die Gesetzesinitiative. Durch das von den GRÜNEN vorgeschlagene Tierschutzklage- und Mitwirkungsrecht könne eine Regelung geschaffen werden, die dem verfassungsmäßig verankerten Tierschutz stärker Rechnung trage als bisher.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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Datum: 28.09.2011 - 13:45 Uhr
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