Gen-Check am Embryo  der Basler Appell sagt nein!
ID: 490933
Gen-Check am Embryo  der Basler Appell sagt nein!
Mit der Zulassung der PID will man ein selektives Verfahren einführen, das weit reichende ethische und gesellschaftspolitische Auswirkungen hat. Mit der PID kann keine Krankheit und keine Erkrankung an sich verhindert werden; verhindert werden kann nur der Embryo als Träger dieser Krankheit. Zudem ist die PID nicht eingrenzbar, das zeigt die internationale Praxis. Gecheckt wird jede Abweichung oder mögliche Krankheit, für die ein Test vorhanden ist. Dazu gehört selbst der Test auf die Veranlagung für bestimmte Krebsarten, die, wenn überhaupt, erst im späteren Leben auftreten könnten.
Auch gibt es bisher keine verlässlichen Untersuchungen, wie sich das Verfahren selbst auf die anschliessend geborenen Kinder und deren Entwicklung auswirkt.
Der Basler Appell gegen Gentechnologie lehnt auch die Voraussetzungen ab, unter denen eine PID in der Schweiz jetzt zugelassen werden soll. Die Kriterien, mit denen der Bundesrat eine Einschränkung erreichen will, halten wir für untauglich. Auch der zweite, jetzt vorliegende Entwurf des Bundesrats ist unserer Auffassung nach nicht geeignet, die fragwürdige Untersuchung von Embryonen im Reagenzglas angemessen zu regulieren.
Der Basler Appell gegen Gentechnologie lehnt die Zulassung der PID ab und fordert den Bundesrat zum wiederholten Mal auf, eine gesellschaftliche Debatte über die ethischen Fragestellungen dieser Technologie zu initiieren.
Die Vernehmlassungsantwort ist auf der Homepage des Basler Appells gegen Gentechnologie www.baslerappell.chabrufbar; eine Papierversion versenden wir auf Nachfrage gerne.
Für Rückfragen: Pascale Steck/Gabriele Pichlhofer, Basler Appell gegen Gentechnologie, T 061 692 01 01 (Mo/Mi 14-17 Uhr, Di/Do/Fr 10-13 Uhr)
Basler Appell gegen Gentechnologie
Postfach 205
4013 Basel
T 061 692 01 01
F 061 693 20 11
www.baslerappell.ch
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Datum: 30.09.2011 - 11:45 Uhr
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