Dittmeier informiertüber Rechtslage bei Fahrgaststürzen

Dittmeier informiertüber Rechtslage bei Fahrgaststürzen

ID: 491170
Dittmeier bietet dank seiner Marktposition und Durchsetzungskraft gegenüber den großen deutschen VerDittmeier bietet dank seiner Marktposition und Durchsetzungskraft gegenüber den großen deutschen Ver

(firmenpresse) - Körperlich eingeschränkte Fahrgäste stehen unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. Stürzt eine hilfsbedürftige oder gebrechliche Person im Bus, kann es für Busunternehmer und Busfahrer richtig teuer werden. Denn Busfahrer haben gegenüber diesen Fahrgästen eine besondere Sorgfaltspflicht.

Normalerweise gilt für Bus-Fahrgäste, dass sie sich unmittelbar nach dem Zustieg festen Halt zu verschaffen haben. Sollte es zu einem Sturz kommen und der Fahrgast hat sich nicht ordnungsgemäß selbst gesichert, können Ersatzansprüche gegen das Busunternehmen und den Fahrer meistens abgelehnt werden.

Ganz anders ist die Rechtslage für körperlich eingeschränkte Personen, die zum Beispiel:

- eine Gehhilfe oder einen Rollator mit sich führen
- erkennbar geh- oder sehbehindert sind
- einen gebrechlichen Eindruck machen
- beim Einstieg in den Bus einen Schwerbeschädigten-Ausweis vorzeigen

Wenn solche Fahrgäste stürzen, weil der Bus losfährt, bevor sie einen Sitzplatz erreicht haben, sind ihre Ersatzansprüche berechtigt und die Versicherung muss zahlen.

Die meist älteren Fahrgäste erleiden bei Stürzen im Bus oft dramatische Verletzungen. Entsprechend hoch sind die Schadenersatzforderungen. Dadurch erhöht sich die Schadenquote des Busunternehmens und die Versicherungsbeiträge können stark steigen.

Doch auch für den Busfahrer steht viel auf dem Spiel: Er kann eine persönliche Strafe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen, schlimmstenfalls eine hohe Geldstrafe oder gar den Entzug der Fahrerlaubnis.

Es ist also im Interesse aller Beteiligten - Fahrgäste, Busunternehmen und Busfahrer -, dass der Bus erst dann losfährt, wenn körperlich eingeschränkte Personen einen Sitzplatz gefunden haben. Eine kleine Aufmerksamkeit, die großes Leid und hohe Kosten vermeiden hilft.

Für weitere Informationen oder bei Rückfragen steht Marco Schmitt von Dittmeier, Tel. 0931 98 00 70 - 19, gern zur Verfügung.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Spezial-Versicherungsmakler für Omnibusunternehmen mit Sitz in Würzburg ist seit 1989 als unabhängiger Versicherungsexperte für die Busbranche tätig. 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen über 700 Busunternehmen mit über 7.000 Bussen.

Dittmeier bietet dank seiner Marktposition und Durchsetzungskraft gegenüber den großen deutschen Versicherern dauerhaft günstige Prämien, außerdem Schadensmanagement, Unfall-Analysen, unabhängige Beratung, umfangreiche Zusatzleistungen und die branchenweit einmalige Omnibusbetrieb-Komplett-Versicherung.

Dittmeier wird von vielen Landesverbänden des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) und vielen Branchen-Landesverbänden empfohlen.



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alvacon::pr
Mandy Ahlendorf
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http://www.alvacon.com



drucken  als PDF  Praktisches für den Fahrrad-Herbst Mods4cars betreibt einen eigenen Blog
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.09.2011 - 14:31 Uhr
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Ansprechpartner: Thomas Dittmeier
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Würzburg


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Auto & Verkehr


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