Online-Petition: Weniger Stress im digitalen Leben / Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Pflicht zu datenschützenden Voreinstellungen
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(ots) -
Voreinstellungen bei technischen Geräten und Diensten müssen
maximalen Datenschutz gewährleisten. Der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) fordert den Bundestag auf, dieses Prinzip
gesetzlich zu verankern. Verbraucher müssten sich dann nicht schon
vor der ersten Nutzung informieren, was ein Gerät über sie preis gibt
und wo man die Einstellungen ändern kann. Denn dazu fehlt vielen die
Zeit oder Erfahrung. "Die Kontrolle über persönliche Daten darf kein
Expertenprivileg sein", erklärt Vorstand Gerd Billen. Der vzbv hat
eine Online-Petition gestartet, die jeder Bürger unterzeichnen kann.
Das Ziel: Weniger Stress im digitalen Leben durch mehr Transparenz.
Aktuell bietet die anstehende Novelle des Telemediengesetzes
Gelegenheit, datenschützende Voreinstellungen gesetzlich zu
verankern, wenn auch nur für Internetdienste. Auf Initiative Hessens
hatte der Bundesrat am 17. Juni 2011 einen entsprechenden Vorschlag
zur Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Dieser sieht neben der
Pflicht zu maximalen Datenschutzeinstellungen auch die automatische
Löschung inaktiver Accounts in Sozialen Netzwerken vor. Der vzbv
unterstützt diese Forderungen. Die Bundesregierung hat dagegen am 4.
August erklärt, zunächst eine Lösung auf europäischer Ebene
anzustreben. "Man kann das eine tun, ohne das andere zu lassen", so
Billen. "Eine EU-Regelung würde mindestens noch drei Jahre auf sich
warten lassen."
Regelung im Bundesdatenschutzgesetz
Allerdings geht es nicht nur um Facebook, Google und Co.
Datenschützende Voreinstellungen sind auch bei technischen Geräten,
Software-Produkten, Gewinnspielen oder im Versandhandel bedeutsam.
Daher hält der vzbv mittelfristig eine Verankerung im
Bundesdatenschutzgesetz für erforderlich. Eine Novellierung des
Datenschutzrechts steht im Zusammenhang mit dem vom
Bundesinnenministerium seit längerem angekündigten Schutz der
Verbraucher vor ungewünschter Profilbildung im Internet
("Rote-Linien-Gesetz") ohnehin an.
Verbraucher können bewusst entscheiden
Das angestrebte Prinzip lautet "Privacy-by-Default". Standardmäßig
dürfen nur so viele Daten erfasst, verarbeitet und weiter gegeben
werden, wie für die Nutzung unbedingt erforderlich ist. Erst dies
schafft echte Wahlfreiheit, die die Nutzer in die Lage versetzt, sich
bewusst für oder gegen eine Einstellung zu entscheiden. Auch
erfahrene Verbraucher können neue Produkte und Dienste ohne die Sorge
nutzen, dass plötzlich Daten gegen ihren Willen verwendet und
verbreitet werden, weil sie eine Entwicklung oder ein neues Feature
verpasst haben.
Bürger können Online-Petition unterzeichnen
Der vzbv hat eine Online-Petition für die gesetzliche Verankerung
datenschützender Voreinstellungen auf den Weg gebraucht. Diese kann
jeder Bürger unter www.vzbv.de/petition unterzeichnen.
Pressekontakt:
Florian Glatzner, Referent für Datenschutz und Netzpolitik
Tel. (030) 25800 126
datenschutzkampagne@vzbv.de
Steffen Küßner, Pressereferent
Tel. (030) 25800 524
presse@vzbv.de
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Datum: 04.10.2011 - 12:07 Uhr
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