Erneut Justizskandal in Hamburg - Milde Strafe und keine Sicherungsverwahrung für sadistisch veranlagten Pädokriminellen, der zwei Babies missbraucht hat
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Die Politik ringt seit Monaten um neue Bestimmungen zur Sicherungsverwahrung, da die Vorgaben aus Karlsruhe und auch vom Europäischen Menschenrechtsgerichthof zu Recht hohe Hürden für dieses dauerhafte Wegsperren auferlegt haben. Zu welchen Neuregelungen sich die Politik auch entscheidet, sowohl nach geltendem als auch nach voraussichtlich neuem Recht liegen bei diesem Täter alle Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung vor, sie wurde von der Staatsanwaltschaft auch beantragt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen, von Gutachtern als "sadistisch pädophil" veranlagten Wiederholungstäter bezeichneten Mann, der offenkundig auf Säuglinge fixiert ist. Die Sicherungsverwahrung ist hier keine Frage der Verhältnismäßigkeit, sondern eine Frage der Notwendigkeit. Wenn die Staatsanwaltschaft nicht in Revision geht und dieses Urteil in Bestandskraft erwächst, wird diese tickende Zeitbombe wegen der Anrechnung der Untersuchungshaft und bei guter Führung zur Anwendung kommender 2/3 Regelung schon in wenigen Jahren frei sein.
"Das heutige Urteil markiert einen weiteren Tiefpunkt in einer Reihe von nicht mehr nachvollziehbaren Urteilen, in denen Kinder Opfer waren. Jedes Ringen der Politik um bessere Regelungen zur Sicherungsverwahrung, alle Bemühungen um Prävention und um mehr Schutz von Kindern werden durch solche Urteile, die nur als ein handfester Justizskandal bezeichnet werden können, konterkariert. Die Deutsche Kinderhilfe fordert die Staatsanwaltschaft auf, Revision einzulegen. Dieses Urteil darf keinen Bestand haben, es ist ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat," so Rechtsanwalt Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe in Berlin.
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Datum: 04.10.2011 - 14:01 Uhr
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