DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: 65/2011 / Keine Ausnahmegenehmigung für den Hamburger SV
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Hamburger SV auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im "Fall
Cardoso" nicht entsprochen. Aus Sicht der DFL liegen keine besonderen
Umstände vor, die eine Verlängerung der 15-Werktage-Frist und damit
eine Abweichung von den Statuten rechtfertigen. Der Hamburger SV hat
die Möglichkeit, innerhalb einer Woche gegen die Entscheidung
Beschwerde einzulegen.
Die Anforderungen für die Bestellung und Neu-Besetzung einer
vakant gewordenen Position des Cheftrainers sind in §5 Nr. 1 a) und
Nr. 2.1 der Lizenzierungsordnung des Ligaverbandes festgelegt.
Pressekontakt:
DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Kay-Oliver Langendorff
Telefon: 069 - 65005 - 333
Fax: 069 - 65005 - 557
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Datum: 04.10.2011 - 16:58 Uhr
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Fussball
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