Zensus 2011: Die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes startet
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Zensus 2011: Die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes startet
In Fällen von mehreren Hauptwohnsitzen wird die Befragung nur durchgeführt, wenn sich eine der Meldeanschriften in einer Gemeinde mit weniger als 10 000 Einwohnern befindet. In Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern können Über- und Untererfassungen auf Basis der Haushaltebefragung statistisch korrigiert werden. Personen, die nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, erhalten in jedem Fall (also unabhängig von der Größe der Gemeinde) einen Fragebogen.
Die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes erfolgt in erster Linie per Post. Der Fragebogen enthält nur wenige Fragen: Neben Merkmalen wie Alter und Familienstand müssen alle Befragten angeben, ob diese Anschrift am 9. Mai 2011 ihr Haupt- oder ihr Nebenwohnsitz war und ob sie am 9. Mai 2011 an weiteren Anschriften gemeldet waren. Ein Musterfragebogen steht im gemeinsamen Internetportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.zensus2011.de zur Ansicht bereit. Dort wird auch ausführlich erklärt, wie die amtlichen Einwohnerzahlen in Gemeinden über beziehungsweise unter 10 000 Einwohnern ermittelt werden.
Die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes dient allein der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen.
Die gesetzlichen Grundlagen des Zensus 2011 und des Datenschutzes verbieten es, Informationen, die für den Zensus erhoben werden, an andere Behörden oder private Institutionen weiterzureichen. Dieses Rückspielverbot gilt auch gegenüber den Einwohnermeldeämtern - Angaben, die beim Zensus 2011 erhoben werden, dürfen von den statistischen Ämtern nicht an die Einwohnermeldeämter übermittelt werden, demzufolge findet auch keine Korrektur der Melderegister statt.
Weitere Auskünfte gibt:
Annette Pfeiffer,
Telefon: (0611) 75-4486,
www.zensus2011.de/kontakt
Herausgeber: (c) Statistisches Bundesamt, Pressestelle
Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44, Telefax: +49 (0) 611 / 75 - 39 76
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Datum: 05.10.2011 - 12:00 Uhr
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