GRÜNE für Tierschutz-Klagerecht
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GRÜNE für Tierschutz-Klagerecht
Nach Auffassung der GRÜNEN wird mit der Einführung eines landesrechtlichen Tierschutzklagerechtes auch der entsprechenden Staatszielbestimmung im Grundgesetz Rechnung getragen. Zum konsequenten Schutz der Natur gehöre es, Tiere nicht nur als Nutzobjekte zu behandeln, sondern ihnen um ihrer selbst willen Schmerz und Leiden zu ersparen und dafür zu sorgen, dass sie artgerecht leben können.
"Durch die in unserem Gesetzentwurf vorgenommene Einführung dieser Rechte könnte es erstmals möglich sein, auch Verwaltungsentscheidungen, die zum Teil gravierende Auswirkungen auf das Leben von Tieren haben, von Tierschutzorganisationen überprüfen zu lassen. Tierschutzrechtliche Behördenentscheidungen sollen genauso überprüft werden können wie Tierversuche, aber auch bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für Vorhaben zum Halten von Tieren", kündigt Ursula Hammann an.
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Datum: 05.10.2011 - 18:00 Uhr
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