Erlass der Selbstbeteiligung beim Scheibenwechsel ist gefährlich
Vorsicht beim Scheiben-Rabatt: Wird leicht zum Versicherungsbetrug
Auf einen für Autofahrer nicht ganz unwichtigen Gefahrenpunkt bei
Scheibenreparaturen weist der ZDA (Zentralverband Deutscher Autoglaser e.V.) hin.
der Regulierung von Glasbruchschäden über die Versicherung den Erlass der
Selbstbeteiligung anbietet. Wer das annimmt, könnte einen Versicherungsbetrug
begehen. Der Grund: Wenn für einen Scheibenwechsel beispielsweise 450 Euro
berechnet werden, wobei ein Nachlass in Höhe von zum Beispiel 150 Euro
vereinbart wird, kostet der Scheibenwechsel tatsächlich nur 300 Euro. Natürlich
muss die Teilkaskoversicherung in diesem Fall dem Versicherungsnehmer nur die
echten Kosten abzüglich der Selbstbeteiligung erstatten.
Bei so einer Rechnungsstellung wird der Versicherung ein höherer Schadensbetrag
als der tatsächlich entstandene vorgegaukelt. Damit soll erreicht werden, dass die
Versicherung den hohen Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung bezahlt. Das trägt
Züge einer strafrechtlich relevanten Betrugshandlung zu Lasten der Versicherung
und ist daher unzulässig (LG Mannheim, Urteil vom 13.8.2004, Az: 7 O 19/04, Nr.
060424).
Nils Wilhelm, Vorsitzender des ZDA (Zentralverband Deutscher Autoglaser e.V.,
www.zda-ev.de) macht es deutlich: „Um unsere Kunden und uns selbst schon vor
dem Verdacht auf Versicherungsbetrug zu schützen, lehnen die Mitgliedsbetriebe
des ZDA derartige Geschäftspraktiken ab.“
Anders sieht es aus, wenn Versicherungen von sich aus, zum Beispiel in
Zusammenarbeit mit Partnerbetrieben, auf die Selbstbeteiligung verzichten. Dann
kann dieser vorher vertraglich festgelegte Rabatt ohne Bedenken in Anspruch
genommen werden.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
ZDA/Zentralverband Deutscher Autoglaser e.V.
Der Zentralverband Deutscher Autoglaser e.V. (www.zda-ev.de) vertritt die
Interessen konzern-unabhängiger, mittelständischer Autoglasbetriebe. Er
vertritt zur Zeit rund 120 Mitgliedsbetriebe und setzt sich gegen die
Monopolisierung des Marktes und für den fairen, lauteren und wirtschaftlich
sinnvollen Wettbewerb ein. Autofahrer sollen ihren Reparaturbetrieb auf der Basis
von Qualität und Service auswählen können, nicht nach der Höhe versteckter
Nachlässe oder Geschenke.
Zentralverband Deutscher Autoglaser e.V.
Eiffestr. 464
20537 Hamburg
02011098966
info(at)zda-ev.de
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Datum: 20.05.2008 - 14:38 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 20.05.2008
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Hamburg, 20. Mai 2008 – Autofahrer aufgepasst: Vorsicht, wenn die Werkstatt bei der Regulierung von Glasbruchschäden über die Versicherung den Erlass der Selbstbeteiligung anbietet. Wer das annimmt, könnte einen Versicherungsbetrug begehen. Der Grund: Wenn für einen Scheibenwechsel beisp
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