Apothekennotdienst muss ausreichend honoriert werden

Apothekennotdienst muss ausreichend honoriert werden

ID: 494189
(ots) - Im Rahmen ihrer Forderungen nach einer
gerechteren Honorierung machen die Apotheker auch auf kostenintensive
Pflichtleistungen wie den Nacht- und Notdienst aufmerksam. "Die
Nacht- und Notdienstgebühr ist eher ein symbolischer
Anerkennungsbeitrag als ein aufwandsgerechtes Honorar", sagte Fritz
Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV)
anlässlich der Eröffnung der pharmazeutischen Fachmesse EXPOPHARM in
Düsseldorf.

Auch bei der nicht kostendeckenden Vergütung für die Herstellung
von Rezepturen und für die Versorgung mit Betäubungsmitteln seien
Mischkalkulationen mit dem Honorar für die Abgabe von
Fertigarzneimitteln kaum möglich. "Seit 2004 liegt das apothekerliche
Honorar bei 8,10 Euro. Deshalb fordern wir eine gerechte und
angemessene Dynamisierung unseres Honorars", sagte Becker. "Im Kern
geht es um einen apothekenspezifischen Mechanismus, der jährliche
Anpassungen vorsieht - entsprechend der Wirtschaftsentwicklung sowie
der Entwicklung der Personal- und Sachkosten und anderer Faktoren.

Zudem zog Becker eine Zwischenbilanz des zum 1. Januar 2011 in
Kraft getretenen Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG). "Das
AMNOG-Paket wird die Apotheken in diesem Jahr massiv belasten. Die
Apotheker tragen nicht nur die ihnen zugedachte Last aus der Erhöhung
des Zwangsabschlags, sondern müssen auch noch große Teile der
Großhandelsbelastung mitschultern. Das AMNOG-Paket setzt die derzeit
noch gute Flächendeckung der Versorgung mit Arzneimitteln
leichtfertig aufs Spiel."

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Christian Splett, Pressereferent
Tel.: 030-4000 4137 (bis 8. Oktober: 0211-947 5016)
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de



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Datum: 06.10.2011 - 12:35 Uhr
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