Deutsche Telekom unter Betrugsverdacht / Hintergrund einer Strafanzeige: unplausible Kostenverrechnu

Deutsche Telekom unter Betrugsverdacht / Hintergrund einer Strafanzeige: unplausible Kostenverrechnungen im Auskunftsmarkt zum Schaden von Wettbewerbern und Kunden

ID: 495021
(ots) - Die Deutsche Telekom hat unter Berufung
auf nicht belegte Kosten jahrelang überhöhte Entgelte von ihren
Wettbewerbern im Auskunfts- und Telefonbuchmarkt gefordert. Dies
besagt eine Strafanzeige von Dr. Klaus Harisch und Peter Wünsch,
Gründer der Telegate AG, aufgrund der die Bonner Staatsanwaltschaft
nun wegen schweren Betrugs ermittelt.

Hintergrund der Strafanzeige: Die Deutsche Telekom legt in
Gerichtsverfahren und Verfahren vor der Bundesnetzagentur
unterschiedliche Zahlen zu ihren Kosten für die Überlassung von
Teilnehmerdaten vor, welche die Betreiber von Auskunftsdiensten und
Herausgeber von Telefonbüchern benötigen.

So weichen die Kosten, welche die deutsche Telekom für das Jahr
2008 vor dem Landgericht Bonn vorgelegt hat, teilweise erheblich von
denen ab, die sie der Bundesnetzagentur für das gleiche Jahr
präsentierte. Insbesondere sind Abweichungen bei einzelnen
Kostenkategorien augenfällig. Es ist nicht nachvollziehbar, wie bei
dem gleichen Produkt dermaßen große Preisunterschiede auftreten
können.

Auch teilt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera, deren
"Kostenstudien" die Telekom in den Prozessen vorlegt, mit, dass sie
die der Ausarbeitung zu Grunde gelegten Zahlen von der Telekom
ungeprüft übernommen wurden. Dies ist nur so zu verstehen, dass die
Wirtschaftsprüfer ihre Haftung ausschließen wollen. Betrachtet man
die von der Telekom vorgelegten Kosten über die Jahre, so fallen
eigenartige Sprünge in den Kosten von einem Jahr zum anderen auf.

Prof. Dr. Georg Jochum von der Klage führenden
Rechtsanwaltskanzlei Wilms & Schaub: "Es sieht fast so aus, als
würden Kosten je nach Belieben herein und wieder herausgerechnet.
Dies ist schon erstaunlich für einen Konzern, der sich bis 2010 den
strengen Regeln der US-Börse unterworfen hat und eigentlich eine


ordentliche Kostenrechnung haben müsste."

Den Berechnungen der Kanzlei Wilms & Schaub zufolge beträgt der
durch den schweren Betrug verursachte Gesamtschaden über 1 Mrd. Euro,
wenn man jene Schäden zu Grunde legt, welche von den verschiedenen
Geschädigten zivilrechtlich eingeklagt worden sind.



Pressekontakt:
Wilms & Schaub Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Maybachplatz 5, 88045
Friedrichshafen, Tel.: +49 7541-3 88 59-0, Fax: +49 7541-3 88 59-11,
E-Mail: kanzlei@wilms-schaub.com

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Datum: 07.10.2011 - 11:32 Uhr
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