Wissenswertes für Käufer einer Eigentumswohnung

Wissenswertes für Käufer einer Eigentumswohnung

ID: 495065

Bei dem Lübecker Immobilientag der Notarkammer, Rechtsanwaltskammer und Steuerberaterkammer aus Schleswig-Holstein informieren Rechtsanwalt und Notar Dr. Oswald Kleiner, Rechtsanwalt Matthias Volquardts sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Peter Zimmert über alles Wichtige rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien.



(firmenpresse) - Käufer einer Eigentumswohnung müssen einige Besonderheiten beachten, die Hauskäufer nicht betreffen. Denn beim Erwerb einer Wohnung wird der Eigentümer zugleich Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft – mit besonderen Rechten und Pflichten. Daher ist vor Abschluss eines Kaufvertrages stets eine umfassende Prüfung notwendig.

Eventuelle Mängel an der Wohnung feststellen
Die wenigsten Mängel sind direkt sichtbar. Es ist unerlässlich, vor Erwerb einer gebrauchten Immobilie einen vereidigten Bausachverständigen hinzuzuziehen. Wichtig ist hierbei, nicht nur die Wohnung überprüfen zu lassen, sondern auch das Gemeinschaftseigentum. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit dem Verkäufer und dem Verwalter über anstehende Reparaturmaßnahmen zu suchen.

Übersicht über finanzielle Belastungen gewinnen
Jeden Monat fallen erhebliche Kosten für Versicherung, Reinigung, Rücklagenbildung etc. an. Vor dem Kauf sollte man Einsicht in die Wirtschaftspläne und Jahresabrechnung nehmen, um die laufenden Kosten zu überblicken. Ferner ist zu ermitteln, ob Sonderumlagen beschlossen wurden, für die auch der Erwerber haftet. Weiterhin muss überprüft werden, ob Hausgeldrückstände gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern bestehen.

Regelungen zwischen den Eigentümern
In der Teilungserklärung wird festgehalten, welche Gebäudeteile und Grundstücksflächen als Sondereigentum eines Besitzers gelten und was als Gemeinschaftseigentum genutzt wird. Vor Erwerb sind diese Urkunden zu prüfen. Die rechtlichen Beziehungen zwischen den Wohnungseigentümern werden durch die Gemeinschaftsordnung festgelegt. In diesem Schriftstück werden zum Beispiel Stimmrechte, Nutzungsmöglichkeiten der Wohnung oder Musizierverbot festgehalten.

Einsicht in Beschlussbuch nehmen
Bei Eigentümerversammlungen werden weitere Entscheidungen durch gemeinsame Beschlüsse getroffen. Diese Beschlüsse sind auch für den Käufer bindend. Seit dem 01.07.2007 ist ein sogenanntes Beschlussbuch zu führen. Dies vereinfacht dem Käufer einen schnellen Überblick.



Darüber, was beim Kauf einer Immobilie weiterhin zu beachten ist, informieren die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer und Notarkammer sowie die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein auf einer Veranstaltung unter dem Titel „Fallstricke bei Kauf und Verkauf des Eigenheims“.

Die Veranstaltung findet statt am 20.11.2012, von 18:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck, Raum Helsinki / Stockholm, Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck. Um Anmeldung wird gebeten bei: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Telefon: 040/41 32 700, info@srh-pr.de. Der Eintritt ist frei!


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.



PresseKontakt / Agentur:

Pressekontakt der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer:
Schott Relations Hamburg GmbH
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon: 040-41 32 70 0
Fax: 040-41 32 70 70
E-Mail: info(at)srh-pr.de
www.srh-pr.de



drucken  als PDF  an Freund senden  PROJECT Immobilien startet Verkauf am Engelbecken KAPO und Neue Wiener Werkstätte statten neue Prestigeobjekte aus: Das
ARCOTEL Onyx (Hamburg) und Restaurant TIAN (Wien) - BILD
Bereitgestellt von Benutzer: Schott Relations Hamburg
Datum: 14.11.2012 - 10:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 495065
Anzahl Zeichen: 3117

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040/ 41 32 700

Kategorie:

Bau & Immobilien


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.11.2012

Diese Pressemitteilung wurde bisher 588 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wissenswertes für Käufer einer Eigentumswohnung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schott Relations Hamburg GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schott Relations Hamburg GmbH


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z