Wissenswertes für Käufer einer Eigentumswohnung
Bei dem Lübecker Immobilientag der Notarkammer, Rechtsanwaltskammer und Steuerberaterkammer aus Schleswig-Holstein informieren Rechtsanwalt und Notar Dr. Oswald Kleiner, Rechtsanwalt Matthias Volquardts sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Peter Zimmert über alles Wichtige rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien.
Eventuelle Mängel an der Wohnung feststellen
Die wenigsten Mängel sind direkt sichtbar. Es ist unerlässlich, vor Erwerb einer gebrauchten Immobilie einen vereidigten Bausachverständigen hinzuzuziehen. Wichtig ist hierbei, nicht nur die Wohnung überprüfen zu lassen, sondern auch das Gemeinschaftseigentum. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit dem Verkäufer und dem Verwalter über anstehende Reparaturmaßnahmen zu suchen.
Übersicht über finanzielle Belastungen gewinnen
Jeden Monat fallen erhebliche Kosten für Versicherung, Reinigung, Rücklagenbildung etc. an. Vor dem Kauf sollte man Einsicht in die Wirtschaftspläne und Jahresabrechnung nehmen, um die laufenden Kosten zu überblicken. Ferner ist zu ermitteln, ob Sonderumlagen beschlossen wurden, für die auch der Erwerber haftet. Weiterhin muss überprüft werden, ob Hausgeldrückstände gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern bestehen.
Regelungen zwischen den Eigentümern
In der Teilungserklärung wird festgehalten, welche Gebäudeteile und Grundstücksflächen als Sondereigentum eines Besitzers gelten und was als Gemeinschaftseigentum genutzt wird. Vor Erwerb sind diese Urkunden zu prüfen. Die rechtlichen Beziehungen zwischen den Wohnungseigentümern werden durch die Gemeinschaftsordnung festgelegt. In diesem Schriftstück werden zum Beispiel Stimmrechte, Nutzungsmöglichkeiten der Wohnung oder Musizierverbot festgehalten.
Einsicht in Beschlussbuch nehmen
Bei Eigentümerversammlungen werden weitere Entscheidungen durch gemeinsame Beschlüsse getroffen. Diese Beschlüsse sind auch für den Käufer bindend. Seit dem 01.07.2007 ist ein sogenanntes Beschlussbuch zu führen. Dies vereinfacht dem Käufer einen schnellen Überblick.
Darüber, was beim Kauf einer Immobilie weiterhin zu beachten ist, informieren die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer und Notarkammer sowie die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein auf einer Veranstaltung unter dem Titel „Fallstricke bei Kauf und Verkauf des Eigenheims“.
Die Veranstaltung findet statt am 20.11.2012, von 18:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck, Raum Helsinki / Stockholm, Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck. Um Anmeldung wird gebeten bei: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Telefon: 040/41 32 700, info@srh-pr.de. Der Eintritt ist frei!
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Pressekontakt der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer:
Schott Relations Hamburg GmbH
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111
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Fax: 040-41 32 70 70
E-Mail: info(at)srh-pr.de
www.srh-pr.de
Datum: 14.11.2012 - 10:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 495065
Anzahl Zeichen: 3117
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Hamburg
Telefon: 040/ 41 32 700
Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.11.2012
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