Minister Schneider: Bund nimmt Auftrag des Antidiskriminierungsgesetzes offenbar nicht ernst

Minister Schneider: Bund nimmt Auftrag des Antidiskriminierungsgesetzes offenbar nicht ernst

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Minister Schneider: Bund nimmt Auftrag des Antidiskriminierungsgesetzes offenbar nicht ernst



(pressrelations) - Kritik an Kürzungen des Bundes bei Antidiskriminierungsarbeit

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Guntram Schneider, hat mit Unverständnis auf Presseberichte reagiert, nach denen die Bundesregierung den Etat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Haushaltsjahr 2012 drastisch kürzen will.

"Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das auch unter der Bezeichnung Antidiskriminierungsgesetz bekannt ist, hat das Ziel, Benachteiligungen hinsichtlich der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität von Menschen zu verhindern oder zu beseitigen. Dieses hochgesteckte Ziel verpflichtet auch den Bund, alles in seinen Kräften mögliche zu tun, um Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit in Deutschland zu erreichen. Wenn die Bundesregierung jetzt hingeht und die bereits bislang geringe finanzielle Ausstattung ihrer Berliner Antidiskriminierungsstelle noch weiter herunterfährt, dann nimmt sie ihre Aufgabe, öffentlich wirksam für die Ziele des Gesetzes einzutreten, nicht ernst", sagte Minister Schneider heute (7. Oktober 2011) in Düsseldorf.

Die bislang im Entwurf des Bundes für das Haushaltsjahr 2012 vorgesehenen 2,9 Millionen Euro seien für eine Behörde mit solch einem breitem inhaltlichem Spektrum und einem wichtigen Service-Auftrag bereits ausgesprochen knapp bemessen. Wenn dieser Etat nun tatsächlich gekürzt werden soll, könne das nicht ohne Nachteile für die Arbeitsfähigkeit der Antidiskriminierungsstelle über die Bühne gehen, so der Minister.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen nehme den Auftrag des allgemeinen Gleichstellungsgesetzes dagegen sehr ernst, so Schneider weiter: "Mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz, das in diesen Tagen dem Landtag von Nordrhein-Westfalen zugeleitet wird, stabilisieren wir die Arbeit von Antidiskriminierungsprojekten und weiten ihre Förderung sogar aus. Überdies wird die Verbesserung der Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Kürze mit dem Landesaktionsplan ?Eine Gesellschaft für alle ? NRW inklusiv? weiter vorangetrieben."




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40219 Düsseldorf
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Datum: 07.10.2011 - 17:15 Uhr
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