EU-Gesetz zu Bodenverkehrsdiensten ruft ver.di auf den Plan - Betriebsversammlungen an allen großen

EU-Gesetz zu Bodenverkehrsdiensten ruft ver.di auf den Plan - Betriebsversammlungen an allen großen Flughäfen am Montag

ID: 495408
(ots) - Die Flughäfen haben Kenntnis darüber, dass die
Arbeitnehmervertreter für Montag die Beschäftigten in den
Bodenverkehrsdiensten zu Betriebsversammlungen eingeladen haben. Die
Betriebsversammlungen finden zur Mittagszeit an fast allen großen
Flughäfen in Deutschland statt. Die Versammlungen werden mit dem
hohen Informationsbedürfnis der Beschäftigten in den
Bodenverkehrsdiensten begründet. Ebenfalls soll es zu
Betriebsversammlungen an Flughäfen in europäischen Nachbarstaaten
kommen: u. a. in Österreich, Italien und Portugal.

Mit großer Sorge schaut der Flughafenverband ADV derzeit nach
Brüssel. Grund ist ein Gesetzentwurf der EU-Kommission zu
Neuregulierung der Bodenverkehrsdienste, der allerdings zu Lasten der
Beschäftigten und der Flughäfen geht. "Werden die angedachten
Regelungen umgesetzt, so hätten diese massive, negative Auswirkungen
auf die Flughäfen und die Beschäftigten im Bereich der
Bodenverkehrsdienste. Wir sehen dieser Entwicklung mit großer Sorge
entgegen. Auch wenn wir die Einberufung von Betriebsversammlungen
nicht begrüßen, so haben wir Verständnis für die Anliegen der
Beschäftigten", kommentiert Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des
Flughafenverbandes ADV.

Die Flughäfen befürchten, dass mit der geplanten weiteren
Marktöffnung nicht nur unnötiger Weise in einen funktionierenden
Markt eingegriffen wird, sondern zwangsläufig die Lohnkosten noch
weiter absinken. Im Bereich der Bodenverkehrsdienste beschäftigen die
Flughäfen zwei Drittel ihrer Mitarbeiter. Die bereits im Jahr 1996
erfolgte erste Liberalisierung hatte bereits zu einer Preissenkung
bis zu 25 Prozent geführt. "Bei einer weiteren Marktöffnung und
zunehmendem Wettbewerb wäre ein weiterer Preisdruck für die Flughäfen
nicht mehr tragbar. In einem personalintensivem Bereich wie den


Bodenverkehrsdiensten, in dem 70 Prozent der Kosten Personalkosten
sind, heißt das: die Löhne müssten noch weiter abgesenkt werden - die
Leidtragenden wären die Beschäftigten. Im schlimmsten Fall wären die
Flughäfen gezwungen, das Geschäftsfeld Bodenverkehrsdienste auf seine
Zukunftsfähigkeit hin zu überprüfen", gibt Beisel zu bedenken.

Des Weiteren befürchtet der Flughafenverband ADV weitreichende
Umorganisation an den Flughäfen, da zusätzliche Wettbewerber auf der
Luftseite der Flughäfen in den Markt eintreten könnten. Der ohnehin
margenschwache und arbeitsintensive Geschäftsbereich der
Bodenverkehrsdienste würde massiv belastet. Bereits heute
erwirtschaften fast alle Flughäfen in diesem Geschäftsfeld keine
Gewinne mehr.

Sollte es durch die von den Arbeitnehmervertretern einberufenen
Betriebsversammlungen zur Beeinträchtigung des Flugverkehrs kommen,
so würden die Flughafenbetreiber es außerordentlich bedauern, wenn
Airlines und Passagiere durch Flugausfälle und Verspätungen betroffen
wären.

Über den Flughafenverband ADV:

Als ältester ziviler Luftfahrtverband in Deutschland vertritt die
ADV - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) - bereits
seit 1947 die Interessen ihrer Mitglieder. Dabei arbeitet die ADV eng
mit den Flughäfen in Österreich und der Schweiz zusammen.

Der Flughafenverband ADV setzt sich für einen wettbewerbsfähigen
Luftverkehr und moderne, leistungsfähige Flughäfen in Deutschland
ein. Das gute Miteinander von Anwohnern und Flughäfen ist der ADV ein
besonderes Anliegen. In allen rechtlichen und wirtschaftlichen
Belangen ist die ADV der Berater und Partner von Wirtschaft, Politik
und Regionen. Die Facharbeit umfasst die Bereiche Luftsicherheit,
Standortentwicklung und vernetzte Verkehrsplanung ebenso wie den
Umwelt- und Fluglärmschutz.



Kontakt:
Bruni Schubert
Pressesprecherin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030/310118-52
Mobil: 0163/1907039
schubert@adv.aero

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Datum: 07.10.2011 - 17:15 Uhr
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