Fluglotsenstreik in Deutschland / Bei Annullierung muss das Ticket voll erstattet werden / ADAC: Auc

Fluglotsenstreik in Deutschland / Bei Annullierung muss das Ticket voll erstattet werden / ADAC: Auch bei großer Verspätung gibt es Geld zurück

ID: 496303
(ots) - Reisende müssen ab Mittwoch mit Streiks der
Fluglotsen rechnen. Für verunsicherte Fluggäste hat der ADAC wichtige
Informationen zusammengestellt:

Passagiere, deren Flüge aufgrund des Streiks annulliert werden,
erhalten von den Fluggesellschaften den kompletten Ticketpreis
inklusive Steuern und Gebühren zurück. Alternativ besteht ein
Anspruch auf kostenlose Umbuchung auf einen anderen Termin. Die
Fluggesellschaft ist zudem verpflichtet, eine Beförderung mit anderen
Verkehrsmitteln zu vergleichbaren Reisebedingungen anzubieten.
Startet der Flieger mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden,
kann der Passagier entscheiden, ob er die Reise noch antritt. Tut er
es nicht, muss die Fluggesellschaft den Komplettpreis des Tickets
erstatten.

Pauschalurlaubern ist es bei einer längeren Reise zuzumuten, die
Reise später anzutreten. Für sie besteht - bei einem nur kurzen
Streik - kein Recht zur Kündigung des Reisevertrags. Sollten die
Streiks jedoch länger andauern, ist wegen erheblichen Änderungen des
Reiseumfangs eine Kündigung der Pauschalreise gerechtfertigt. Für die
Beurteilung der Rechtslage dürfte das Verhältnis zwischen Verzögerung
der Anreise und Dauer des Aufenthalts maßgebend sein. Verkürzt sich
der Aufenthalt, steht dem Reisenden eine anteilige Erstattung des
Reisepreises zu.

Anders bei Individualreisenden: Sie können zwar die Flugkosten
zurückverlangen, müssen aber das gebuchte Hotel bzw. die anfallenden
Stornokosten trotzdem bezahlen. Die Anreise zum Urlaubsort ist ihr
eigenes Risiko.

Reisende, die am Flughafen festsitzen, müssen dort nicht
übernachten. Dank der EU-Fluggastrechteverordnung ist die
Fluggesellschaft verpflichtet, eine Unterbringung und Verpflegung in
einem Hotel anzubieten. ADAC Juristen empfehlen Flugreisenden, ihren
Anspruch auf derartige Betreuungsleistungen bei den


Fluggesellschaften einzufordern.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Regina Ammel
Tel.: +49 (0) 89/7676 3475
E-Mail: Regina.Ammel@adac.de

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Datum: 10.10.2011 - 14:11 Uhr
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Kategorie:

Urlaub & Reisen



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