Bezahlte Blogpost im Online-Marketing als Abmahnfalle
ID: 496412
Vorsicht vor dem schnellen Geld im Online-Marketing
Jedoch ist hier äußerste Vorsicht geboten. Abgesehen davon, dass der Suchmaschinengigant Google gekaufte Backlinks als Online-Marketing Strategie überhaupt nicht gerne sieht, ist es auch noch verboten. Paragraph 6 des Telemediengesetzes untersagt es ausdrücklich Werbung im Internet zu platzieren, ohne sie als solche zu kennzeichnen. Bei Zuwiederhandlungen können ganz schnell entsprechende Abmahnungen ins Haus flattern.
Auch der Blogger sollte sich überlegen, ob er seine treuen Leser auf diese Art und Weise aufs Kreuz legt. Denn eines ist klar: Eine positive Produktempfehlung, welche im Endeffekt nur maskierte Werbung darstellt, bringt dem User nicht wirklich eines Mehrwert.
Zum Artikel:
Bezahlte Blogposts im Online-Marketing
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Max Adler Webprofis bietet seinen Kunden professionelles Webdesign und Beratung zum Thema Online-Marketing.
Max Adler - Webprofis
Max Adler
Drei-Linden Straße 4
31020 Salzhemmendorf
adler(at)max-adler.net
017621176401
http://www.online-marketing-blog.eu/
Datum: 10.10.2011 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 496412
Anzahl Zeichen: 1419
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Max Adler
Stadt:
Salzhemmendorf
Telefon: 017621176401
Kategorie:
Marketing & Werbung
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 266 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bezahlte Blogpost im Online-Marketing als Abmahnfalle"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Max Adler - Webprofis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).