Reinholz: Größere Landwirtschaftsbetriebe dürfen nicht benachteiligt werden

Reinholz: Größere Landwirtschaftsbetriebe dürfen nicht benachteiligt werden

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Reinholz: Größere Landwirtschaftsbetriebe dürfen nicht benachteiligt werden



(pressrelations) -
Europäische Kommission legte erste Entwürfe für künftige Agrarpolitik vor

Die Europäische Kommission hat heute die konkreten Verhandlungen zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union ab 2014 eröffnet. Die Entwürfe für insgesamt sieben Verordnungen wurden vorgelegt. "Damit wird eine sehr weitreichende Reform eingeleitet, die auch erhebliche Folgen für die Landwirte in Thüringen hat", ist sich der Vorsitzende der Deutschen Agrarministerkonferenz, Thüringens Landwirtschaftsminister Jürgen Reinholz sicher. Im Mittelpunkt der Vorschläge stehen die stärkere Verankerung von Umweltbelangen in der Agrarpolitik sowie die Verteilung der Beihilfen zwischen den Mitgliedstaaten und unter den Landwirten. Für Thüringen ist dabei die Einführung einer progressiven Kappung der Beihilfen in Abhängigkeit von der Größe der Betriebe von besonderer Bedeutung. "Die Verstärkung der ökologischen Wirkung der Gemeinsamen Agrarpolitik ist richtig", so Minister Reinholz, "über eine konkrete Ausgestaltung muss jedoch noch verhandelt werden". "Die Einführung einer Kürzung und Kappung der Direktzahlungen lehne ich aber strikt ab. Niemand darf wegen seiner Betriebsgröße benachteiligt werden", so Reinholz. Auf Initiative Thüringens haben erst vor wenigen Tagen (06. Oktober 2011) die Ministerpräsidenten der neuen Länder im Gespräch mit der Bundeskanzlerin diese Auffassung bestätigt.
Als Vorsitzland der Agrarministerkonferenz fällt Thüringen die Aufgabe zu, auf der Konferenz der Agrarminister am 27./28. Oktober in Suhl den Standpunkt der Bundesländer abzustimmen. "Mein Ziel ist eine möglichst von allen Bundesländern getragene Position, die der Bundesregierung den notwendigen Rückenwind für die bevorstehenden schwierigen Verhandlungen mit der EU-Kommission gibt" sagte Minister Reinholz.

Hintergrundinformationen:

Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union ist der am weitesten gemeinschaftsrechtlich geregelte Politikbereich der EU. Der Agrarhaushalt ist der größte Posten im Haushalt der EU (Anteil ca. 45 %).


Die Reform umfasst alle Teile der Gemeinsamen Agrarpolitik:
  • 1. Säule mit den Direktzahlungen und Marktordnungen (gegenwärtiges Mittelvolumen: jährlich ca. 40 Milliarden Euro in der EU, ca. 5 Milliarden Euro in Deutschland und ca. 250 Millionen Euro in Thüringen)
  • 2. Säule mit den Beihilfen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (gegenwärtiges Mittelvolumen: jährlich ca. 14 Milliarden Euro in der EU, ca. 1,5 Milliarden Euro in Deutschland und ca. 100 Millionen Euro in Thüringen)
Die stärkere Verankerung der Umweltbelange soll durch die Bindung von 30 Prozent der Direktzahlungen an bestimmte Umweltleistungen erreicht werden.
Die progressive Kappung sieht ab einem Betrag von 150.000 Euro je Betrieb eine steigende anteilige Kürzung der Direktzahlungen vor; der Höchstbetrag für die Beihilfen soll auf 300.000 Euro je Betrieb festgelegt werden.
Die Agrarministerkonferenz ist ein zweimal im Jahr stattfindendes Treffen der Landwirtschaftsminister der Bundesländer. Der Vorsitz wird jeweils für ein Jahr von einem Bundesland wahrgenommen. Im Jahr 2011 ist Thüringen Vorsitzland der AMK.


Andreas Maruschke
Pressesprecher
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Datum: 12.10.2011 - 13:45 Uhr
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