Minister Schneider: Menschen mit Behinderung sind wertvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Minister Schneider: Menschen mit Behinderung sind wertvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Düsseldorf, 12.10.2011: Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Das Landesprogramm "Integration unternehmen!" wird in die Regelförderung übernommen. Mehr als 1.000 neue reguläre Arbeitsplätze für Menschen mit schweren Behinderungen sind in einer dreijährigen Pilotphase geschaffen worden.
"Arbeit gibt Menschen mit Handicap die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe. Und die Erfahrung zeigt: Sie sind wertvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Unternehmen ? engagiert und zuverlässig. Ich freue mich, dass wir jetzt jedes Jahr die Schaffung weiterer 250 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen fördern können", sagte Arbeitsminister Guntram Schneider heute (12. Oktober 2011) in Düsseldorf auf einer Veranstaltung zu Bilanz und Perspektiven des Landesprogramms "Integration unternehmen!".
Minister Schneider übergab die Bewilligungsbescheide für zwei Integrationsprojekte: Neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung entstehen demnächst in der Kantine des Schulzentrums Moers und bei einem Bäckereiunternehmen in Dortmund. Land und Landschaftsverbände fördern die Einrichtung dieser Arbeitsplätze mit insgesamt 100.000 Euro.
Mit dem Landesprogramm "Integration unternehmen!" haben Land und Landschaftsverbände mit rund 10 Millionen Euro die Einrichtung von insgesamt 1.183 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Integrationsunternehmen gefördert. Etwa ein Viertel davon ist in der Gastronomie inklusive Großküchen und Catering entstanden, weitere stark vertretene Branchen sind gewerbliche Dienstleistungen sowie der Garten- und Landschaftsbau.
Damit hat sich in drei Jahren die Zahl der Integrationsunternehmen verdoppelt: In NRW gibt es jetzt 200 dieser Unternehmen mit insgesamt 2.300 Arbeitsplätzen für Menschen mit Handicap. Integrationsunternehmen sind Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes und unterliegen den allgemeinen Marktbedingungen. Zwischen einem Viertel und der Hälfte ihrer Beschäftigten sind Menschen mit schweren Behinderungen. Die Einrichtung eines Arbeitsplatzes für Schwerbehinderte kann mit bis zu 20.000 Euro gefördert werden.
Weitere Informationen im Internet: www.integration.unternehmen.nrw.de
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel.: 0211 855-5
Fax: 0211 855-3211
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Datum: 12.10.2011 - 15:30 Uhr
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