Malawi: Sudanesischer Präsident Bashir soll verhaftet oder Einreise verweigert werden

Malawi: Sudanesischer Präsident Bashir soll verhaftet oder Einreise verweigert werden

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Malawi: Sudanesischer Präsident Bashir soll verhaftet oder Einreise verweigert werden



(pressrelations) -
Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs sollen durchgesetzt werden

(New York, 13. Oktober 2011) ? Malawi soll den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir verhaften oder ihm die Einreise in das Land verweigern, so Human Rights Watch. Bashir wird möglicherweise nach Malawi reisen, um am Freitag, den 14. Oktober 2011 an einem Gipfeltreffen des Gemeinsamen Marktes für das Östliche und Südliche Afrika (COMESA) teilzunehmen.

"Bashir wird international gesucht wegen Völkermords und anderer schrecklicher Verbrechen in Darfur", so Else Keppler, Expertin für Internationale Justiz von Human Rights Watch. "Als Mitgliedstaat des Internationalen Strafgerichtshofs soll Malawi ihn verhaften und nicht willkommen heißen."

Seit der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) im März 2009 die ersten beiden Haftbefehl gegen Bashir wegen mutmaßlicher Verbrechen in Darfur erlassen hat, haben sich die Bewegungsmöglichkeiten Bashirs immer stärker verringert. Mehrere geplante Reisen in Mitgliedsländer des IStGH und andere Staaten wurden nach öffentlichem Protest abgesagt. Dazu gehören die Zentralafrikanische Republik, Kenia, die Türkei, Sambia und Malaysia. Andere Länder, wie Südafrika, haben öffentlich erklärt, dass Bashir verhaftet werde, wenn er Staatsgebiet betrete.

Zahlreiche Organisationen der Zivilgesellschaft in allen Teilen Afrikas haben ihre Staats- und Regierungschefs aufgefordert, den Gerichtshof zu unterstützen. Die einzigen Mitgliedstaaten des IStGH, die Bashir seit Verhängung des Haftbefehls in ihr Land gelassen haben, sind Tschad, Kenia und Dschibuti. Bashir reiste im Juni 2011 auch nach China.

"Sehr wenige Länder haben sich ihren Verpflichtungen gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof bisher widersetzt und Bashir einreisen lassen", so Keppler. "Malawi soll seiner Verpflichtung zur Strafverfolgung von schweren Verbrechen gerecht werden und mit dem IStGH kooperieren."




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Datum: 13.10.2011 - 16:00 Uhr
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