Erbfolge und Annahme der Erbschaft - Onkelseoserbe
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OnkelSeosErbe - Das Erbe ist die Hinterlassenschaft einer verstorbenen Person, des Erblassers - Dazu zählt das gesamte Vermögen und sämtliche Schulden, beides geht auf die Erbengemeinschaftüber. Diese kann in der Erbfolge das Erbe annehmen oder ausschlagen.
Sollte kein Testament vorliegen, wird das Erbe unter den Erben 1. Ordnung aufgeteilt, die Hälfte erhält der Ehegatte oder Lebensgefährte, die andere Hälfte wird unter den Kindern des Erblassers aufgeteilt - Hier sollten sich Onkelseoserbe gut Informieren. Wenn ein Pflichtteilsberechtigter per Testament ausgeschlossen wird (sogenannte Enterbung), wird er nicht Rechtsnachfolger des Erblassers, partizipiert jedoch an seinem Pflichtteilsanspruch des halben Erbes.
Da Onkelseoserbe auch für die Verbindlichkeiten einstehen muss ( §1967 BGB), stellt sich regelmäßig die Frage nach der Annahme des Erbes. Es ist hier zu empfehlen, bei absehbarem Todesfall die Dinge offenzulegen, ansonsten müssen sie im Erbfall schnell geklärt werden und dies kann nicht im sinen von Onkelseoserbe sein. Es verbleiben sechs Wochen nach dem Erbfall (Kenntniserlangung durch SEOsErben), die Erbschaft kann allerdings vorab schon angenommen werden. http://www.onkelseoserben.net Eine Erbausschlagung muss dem Erbschaftsgericht persönlich erklärt oder notariell hinterlegt werden. Bei irrtümlicher Annahme kann eine Erbschaft unter Umständen angefochten werden, was bei Verkennung der Überschuldung des Erblassers geschieht.
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Datum: 17.10.2011 - 09:55 Uhr
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