Mindestsicherungsquote im Osten Deutschlands weiter rückläufig

Mindestsicherungsquote im Osten Deutschlands weiter rückläufig

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Mindestsicherungsquote im Osten Deutschlands weiter rückläufig



(pressrelations) -
WIESBADEN -Im Osten Deutschlands sind immer weniger Menschen auf existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Armut mitteilt, lag in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) Ende 2009 die Quote der Empfänger sozialer Mindestsicherung bei 14,5 % und damit auf dem niedrigsten Stand seit 2006 mit damals 16,0 %.

Am stärksten war der Rückgang in Mecklenburg-Vorpommern. 2006 waren dort 17,8 % der Bevölkerung auf soziale Mindestsicherungsleistungen angewiesen, 2009 waren es 15,0 %. In den anderen ostdeutschen Flächenländern ging der Anteil der Menschen, die entsprechende Leistungen bezogen, seit 2006 ebenfalls kontinuierlich zurück.

In Berlin und in den westdeutschen Bundesländern waren die Mindestsicherungsquoten 2009 im Vergleich zu 2006 ebenfalls niedriger. Im Unterschied zu Ostdeutschland gab es in den meisten dieser Länder in 2009 jedoch einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr.
In allen vier Jahren war die Quote in Berlin am höchsten und in Bayern am niedrigsten. Am Jahresende 2009 bezog in Berlin etwa jeder Fünfte (19,5 %) entsprechende Leistungen. In Bayern war 2009 lediglich etwa jeder Zwanzigste (4,9 %) auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:
* Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"),
* Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII "Sozialhilfe",
* Laufende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII "Sozialhilfe",
* Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und
* Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).



Detaillierte Daten und weitere Informationen enthält die Gemeinschaftsveröffentlichung "Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2009" der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Sie ist unter www.destatis.de im Bereich Publikationen > Fachveröffentlichungen > Sozialleistungen sowie im Internetauftritt der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Sozialberichterstattung unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de abrufbar.

Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.


Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Johannes Proksch,
Telefon: (0611) 75-8705,
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Datum: 17.10.2011 - 10:00 Uhr
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