Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK lehnt Zwangskapitalisierung von Banken ab
ID: 501182
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK lehnt
Zwangskapitalisierung von Banken ab
DGAP-Media / 17.10.2011 / 16:25
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Die SdK hält die Zwangskapitalisierung von Banken für verfassungsrechtlich
bedenklich und fordert dagegen ein Insolvenzrecht für Staaten unter
Anwendung der bereits für Unternehmensinsolvenzen vorliegenden
Instrumentarien.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) lehnt eine aktuell
auf EU-Ebene diskutierte Zwangskapitalisierung von Banken im Zuge der
Staatsschuldenkrise ab und wird diese im Fall der Umsetzung
verfassungsrechtlichüberprüfen lassen. Eine Zwangskapitalisierung stellt
nach Auffassung der SdK einen schwerwiegenden und verfassungsrechtlich
bedenklichen Eingriff in die Eigentumsrechte der Eigentümer der Banken dar
und führt bei börsennotierten Banken zu einer hohen Verwässerung der
Altaktionäre. Auch eine staatliche Zwangskapitalisierung und Kontrolle der
Bankinstitute würde das Problem angesichts angespannter Staatshaushalte,
Uneinigkeit der europäischen Regierungen und dem Versagen staatlicher
Kontrolle, wie man dieses deutlich im Fall der Landesbanken bei Ausbruch
der Finanzkrise sehen konnte, nicht nachhaltig lösen und wird von der SdK
vehement abgelehnt.
Die SdK fordert die Einführung eines Insolvenzrechtes für Staaten, welches
sich an den internationalüblichen Instrumenten orientiert, die auch bei in
Schieflage geratenen Unternehmen angewandt werden. Dies kann unter anderem
einen bedingten Schuldenerlass, eine Laufzeitverlängerung der ausstehenden
Finanzverbindlichkeiten und eine Zinsreduktion vorsehen. Um einÜbergreifen
einer Staatsschuldenkrise auf Banken in Zukunft zu verhindern, sollten aus
Sicht der SdK längstüberfällige Reformen eingeleitet werden, wie z.B. die
Trennung zwischen Geschäfts- und Investmentbanken sowie einheitliche
Eigenkapital-Unterlegungsquoten für Staatsanleihen und vergleichbare
Unternehmensanleihen.
Ausführliche Erläuterung:
Eine Zwangskapitalisierung bedeutet einen schwerwiegenden und
verfassungsrechtlich bedenklichen Eingriff in die Eigentumsrechte der
Eigentümer der Banken, bei börsennotierten Banken verbunden mit einer hohen
Verwässerung der Altaktionäre. Hierdurch würden den bestehenden Aktionären
hohe finanzielle Verluste drohen. Sollten sich die Banken, was aus Sicht
der SdK zu erwarten ist, nicht am freien Kapitalmarkt die vorgeschriebenen
Mittel besorgen können, würden die Staaten das Geld zur Verfügung stellen
müssen. Dies würde, wie von führenden EU-Politikern bereits angedeutet, mit
umfassenden Kontroll- und Mitspracherechten bei den betroffenen Instituten
verbunden sein. Dass staatliche Kontrolle und Eingriffe bei Banken meist
nicht von Erfolg gekrönt sind, hat sich im Kontext der zurückliegenden
Bankenkrise eindeutig gezeigt. Dort waren es neben der Hypo Real Estate und
der Commerzbank vor allem die Landesbanken, welche sich mit Abstand am
schlimmsten verspekuliert hatten. Auch die IKB, welche vom Staat bereits
2007 gerettet werden musste, wurde auch schon davor von Vertretern der
staatlichen KfW Bankengruppe im Aufsichtsratüberwacht.
Eine Lösung des Problems der zu hohen Staatsschulden kann nach Meinung der
SdK nicht einfach mit einem hohen freiwilligen oder aufgezwungenen
Schuldenerlass der Gläubiger der betreffenden Staaten erreicht werden. 'Ein
Erlass der Schulden in Höhe von aktuell für Griechenland diskutierten
50-60% würde das Problem nur kurzfristig lösen, und für die Zukunft noch
größere Probleme verursachen. Denn dies würde aufgrund auftretender Moral
Hazard-Problemen im politischen Raum unweigerlich zu Nachahmungseffekten
bei anderen hoch verschuldeten Staaten führen. Warum sollte man sparen und
seinen Haushalt in Ordnung halten, wenn man sich seiner Schulden ganz
einfach per Schuldenschnitt entledigen kann?', so Markus Neumann,
stellvertretender Vorstandsvorsitzender der SdK.
Die SdK fordert daher die Einführung eines Insolvenzrechtes für Staaten,
welches sich an den internationalüblichen Instrumenten orientiert, die
auch bei in Schieflage geratenen Unternehmen angewandt werden. Dies kann
unter anderem einen bedingten Schuldenerlass, eine Laufzeitverlängerung der
ausstehenden Finanzverbindlichkeiten und eine Zinsreduktion vorsehen. Mit
solchen Instrumenten könnte dann durch Verhandlungen zwischen den
jeweiligen Staaten und Ihren Gläubigern ein Gleichgewicht gefunden werden,
welches sowohl im Interesse der Staaten als auch deren Gläubiger ist. Ein
pauschaler Schuldenschnitt, ohne erkennbare Gegenleistung des betroffenen
Staates wäre somit ausgeschlossen, und der Anreiz für andere Staaten, sich
ebenfalls zu hoch zu verschulden und eine Umschuldung anzugehen, wäre somit
sehr gering.
Um einÜbergreifen einer Staatsschuldenkrise auf Banken in Zukunft zu
verhindern, sollten aus Sicht der SdK längstüberfällige Reformen
eingeleitet werden. So erscheint zum Beispiel eine Trennung zwischen
Geschäfts- und Investmentbanken angebracht. Auch ist es nicht
nachvollziehbar, warum für Staatsanleihen generell geringere
Eigenkapital-Unterlegungsquoten verlangt werden wie für vergleichbare
Unternehmensanleihen. Dies zerstört Vertrauen an den Kapitalmärkten,
behindert den freien Wettbewerb um Kapital und führt zu Fehlallokationen,
wie aktuell am Beispiel Griechenland zu erkennen ist.
Wenn auch die gegenwärtige Krise maßgeblich eine solche des
Politikversagens ist - die aktuell erfolgende sprachliche Reduktion auf
eine angeblich reine Bankenkrise erscheint geradezu absurd - darf nicht
verkannt werden, dass den Finanzbereich inklusive der
Versicherungswirtschaft eine erhebliche Mitschuld trifft. Mitläufern gleich
sind diese ihrer besonderen Verantwortung aufgrund ihrer exponierten
gesellschaftlichen und rechtlichen Stellung, mit der ja auch der besondere
Schutz dieses Sektors begründet wird, nicht gerecht geworden. Obwohl es
ihnen aufgrund ihrer (Markt-)Macht ein leichtes gewesen wäre, haben sie
ihren Einfluss nicht geltend gemacht, um fehlallokative und systemwidrige
Deregulierungsmaßnahmen zu verhindern. Stattdessen hat diese Branche
gebotene Privilegien devot angenommen, um mit diesen auf Kosten der
Allgemeinheit spekulieren zu können, was sich nicht zuletzt im
bedenkenlosen Ankauf von Staatsanleihen aus dem Gesichtspunkt des
mangelnden Insolvenzrisikos dokumentiert.
Die aktuell diskutierte Zwangskapitalisierung der Banken wird von der SdK
abgelehnt und gegebenenfalls von der SdK verfassungsrechtlichüberprüft
werden. Die Politik sollte im Falle Griechenlands vielmehr die bereits
getroffenen Abmachungen mit den Banken vom 21. Juli 2011 umsetzen, und sich
nicht weiter von der aktuellen Marktpanik anstecken lassen. Eine
'Sanierung' Griechenlands geht nicht von heute auf morgen, sondern wird
wie der 'Aufbau-Ost' nach der Wiedervereinigung Deutschlands Jahrzehnte
dauern. Und diese wird nur ein positives Ende finden, wenn der Druck auf
die griechische Regierung, weitere Reformen anzugehen, hoch bleibt. Diesgelingt nur, wenn Griechenland auch in die Pflicht genommen wird, die
aufgenommenen Schulden zurückzuzahlen. Ein weitreichender Schuldenerlass
wäre hier kontraproduktiv.
München, 17. Oktober 2011
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
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Datum: 17.10.2011 - 16:25 Uhr
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