Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Reiserecht
Schlechte Hotelbewertungen im Internet
(KG Berlin, Az. 5 U 193/10)
Hintergrundinformation:
Immer mehr Urlauber machen ihre Buchungen davon abhängig, wie die gewünschte Unterkunft durch andere Gäste beurteilt wurde. Spezielle Bewertungsportale bieten dazu jede Menge Lesestoff. Ob die Bewertungen jedoch immer gerecht sind, ob sie von echten Gästen, vom Hotelbetreiber selbst oder gar von seiner Konkurrenz stammen, lässt sich meist vom Leser nicht nachvollziehen. Der Fall: Der Betreiber eines Hostels in Berlin hatte in einem Bewertungsportal Niederschmetterndes über sein Haus gefunden: Eine Nutzerin beklagte sich über Bettwanzen, schlechte Matratzen, dreckige Zimmer und äußerte den Verdacht, dass das überalterte Fernsehgerät deshalb unzureichend befestigt sei, weil der Gast bei Beschädigung
50 Euro zahlen müsse. Der Hostelbetreiber beschwerte sich beim Betreiber des Bewertungsportals. Dieser entfernte - gemäß seiner üblichen Gepflogenheiten - den negativen Eintrag bis auf Weiteres. Der Hostelbetreiber wollte jedoch vorsorgen und verklagte den Portalbetreiber darauf, künftig keine Bewertungen mit diesem Inhalt mehr zu veröffentlichen. Er war der Ansicht, dass jede Bewertung vor der Veröffentlichung geprüft werden müsse. Das Urteil: Das Berliner Kammergericht entschied nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dass der Portalbetreiber keine derartige Prüfungspflicht habe. Die Vielzahl der abgegebenen Bewertungen erlaube es den Nutzern, sich selbst ein realistisches Bild von der Qualität der Unterkunft zu machen und "Ausreißer"-Bewertungen als solche zu erkennen. Die Betreiber der Unterkünfte seien ausreichend vor Missbrauch der Seite geschützt, weil der Betreiber ihnen die Möglichkeit gebe, sich über unzutreffende Beiträge zu beschweren, die dann bis zur Klärung nicht mehr online gestellt würden. Das Gericht äußerte auch Zweifel daran, dass eine vorherige Prüfung - etwa mit einer Suchwortsoftware - überhaupt durchführbar sei.
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.07.2011, Az. 5 U 193/10
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de
Datum: 18.10.2011 - 09:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 501487
Anzahl Zeichen: 2397
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:
München
Telefon: 089 6275-1613
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 317 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Reiserecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).