Kfz-Versicherungen / Prämienvergleich notwendiger denn je / ADAC Tipps für die Wahl der passenden Police
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sollte die zu leistenden Prämien genau vergleichen und sich nicht nur
an niedrigen Prozenten für schadenfreie Jahre orientieren. Denn mit
der Reform der Schadenfreiheitsklassen führen einige Versicherer bei
Neuabschlüssen neue Rabattstaffeln ein. Reduzierte Prozente bringen
dann unter Umständen keine Ersparnis, wenn beispielsweise
gleichzeitig der Grundbeitrag der Police erhöht wird. Weitere Tipps
für die Wahl der passenden Kfz-Versicherung hat der ADAC
zusammengestellt:
- Die Deckungssumme sollte mindestens 50, besser noch 100
Millionen Euro abdecken. Die gesetzlich vorgeschriebene Summe
ist in keinem Fall ausreichend.
- Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko
sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs
Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24
Monate.
- Bei Wildschäden sind in der Teilkasko oft nur Schäden durch
Wildtiere wie Reh oder Wildschein versichert. Bei einigen
Anbietern sind aber auch Marderbisse oder Kollisionen mit Tieren
aller Art abgedeckt.
- Autofahrer sollten prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall
zurückgestuft werden - sehr günstige Policen haben oft schlechte
Rückstufungen.
- Auch bei grober Fahrlässigkeit bei der Verursachung von Schäden
in der Kaskoversicherung sollte eine vollständige
Leistungsübernahme vertraglich vereinbart sein. Ausgenommen sind
hierbei generell grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B.
Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen-
oder Alkoholeinfluss.
- Werkstattbindung sollte bei Neu- und Leasingfahrzeugen nicht
akzeptiert werden. Denn für Kulanzleistungen verlangt der
Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei
Leasingfahrzeugen kann der Besuch der vom Hersteller
zugelassenen Werkstatt vorgeschrieben sein.
- Ein Rabattschutz sorgt dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden
nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft
werden.
- Ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit
Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den
Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).
Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende
des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember laufen. Die Kündigung muss dann
spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein.
Bei Prämienerhöhung besteht unabhängig von diesem Termin ein
Sonderkündigungsrecht.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Dr. Bettina Hierath
Tel.:(089) 7676-2466
bettina.hierath@adac.de
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Datum: 20.10.2011 - 13:12 Uhr
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