Hornbach stellt klar: Energiesparlampen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben / Von Deutscher Umwelthilfe parallel eingeleitetes Verfahren wurde ohne weiteres beendet
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der Quecksilbergehalt aller über das Unternehmen vertriebenen
Kompaktleuchtstofflampen die gesetzlichen Höchstmengen nicht
übersteigt. Der Verein "Deutsche Umwelthilfe e.V." (DUH) hatte bei
Testkäufen von Produkten der Hornbach-Eigenmarke Flair Energy
festgestellt, dass einzelne Exemplare mehr als fünf Milligramm
Quecksilber enthielten. Auf den entsprechenden Hinweis durch den
Verein stoppte das Unternehmen sofort den Verkauf aller
entsprechenden Exemplare und verpflichtete sich demgemäß gegenüber
den Berliner Verbraucherschützern. Gleichzeitig wandte sich Hornbach
an seine Lieferanten und forderte von ihnen entsprechende Erklärungen
über die Einhaltung der bereits gesetzlich festgelegten Grenzwerte.
Mittlerweile liegen die Erklärungen vollständig vor. Es bestätigte
sich die Annahme, dass die Ausreißer ausschließlich bei einigen
wenigen Produkten zu finden waren. Und es wurde sichergestellt, dass
die Grenzwerte nicht mehr überschritten werden. Somit konnte auch ein
von dem Verein parallel eingeleitetes Verfahren ohne weiteres beendet
werden.
"Hornbach tut alles dafür, die erforderlichen Bestimmungen und
Vorgaben an die vertriebenen Produkte einzuhalten. Oftmals sind
unsere eigenen Richtlinien und Grenzwerte weit strenger als die
gesetzlich vorgeschriebenen Werte. Wir zögern keine Sekunde, wenn bei
einem unserer 60.000 vorgehaltenen Artikel oder einem der 60.000
Bestellartikel einmal ein Wert nicht den Standards entspricht, den
Artikel aus dem Verkauf zu nehmen und ihn zu verbessern", sagte
Andreas Back, der Leiter Qualitätsmanagement und Umwelt von Hornbach.
Pressekontakt:
Dr. Ursula Dauth, Konzernpressesprecherin
HORNBACH-Baumarkt-AG, Hornbachstr. 11, 76879 Bornheim
Fon: +49 (0)6348 / 60-2553
E-Mail: ursula.dauth@hornbach.com
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Datum: 20.10.2011 - 16:56 Uhr
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