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Staatstrojaner - Verbrechensbekämpfung muss rechtsstaatlich erfolgen Die Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung muss schnellstmöglich ausgeräumt werden. Für diese weitreichenden Grundrechtseingriffe bedarf es einer eindeutig formulierten Rechtsgrundlage. Das Bundesverfassungsgericht hat diesbezüglich klare Anforderungen formuliert, die eingehalten werden müssen.
Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf eine wirksame Kriminalitäts-bekämpfung unter vollständiger Beachtung ihrer garantierten Freiheitsrechte. Eingesetzte Software zur Quellen-TKÜ darf auf Computern zu keinerlei Sicherheitslücken führen. Jede Überwachungssoftware muss durch eine unabhängige Stelle auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft und ihre technischen Möglichkeiten anhand des Codes analysiert werden.
Durch Vereinbarungen mit den Anbietern muss ferner eine zulässige und genehmigte Telefonüberwachung bei Voice-over-IP-Gesprächen auch ohne den Einsatz von Überwachungssoftware auf dem Computer des Beschuldigten ermöglicht werden.
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Datum: 21.10.2011 - 11:00 Uhr
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