Fachsymposium Patientenverfügung: Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge
Jeder Mensch soll selbst bestimmen, welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Was aber, wenn der Patient aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu äußern? Für diese Fälle soll eine Patientenverfügung weiter helfen, in der der Patient vorab bei vollem Bewusstsein bestimmt, welche Behandlungen er wünscht und welche nicht.
Eine Patientenverfügung soll dem Arzt helfen, den mutmaßlichen Willen des Patienten festzustellen. Doch viele Patientenverfügungen können dies in der akuten Notfallsituation nicht leisten. Deshalb ist es wichtig, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden, mit der der Patient eine Vertrauensperson zu seinem Vertreter in Gesundheitsangelegenheiten bestimmt.
Auf der Veranstaltung gibt Rechtsanwalt Professor Dr. Martin Spaetgens Empfehlungen, wie eine Patientenverfügung aus juristischer Sicht ausgestaltet sein sollte.
Grundsätzlich muss eine Patientenverfügung schriftlich erstellt werden. Weitere Formvorschriften gibt es nicht. Der Arzt wird eine ihm vorgelegte Patientenverfügung jedoch nur als verbindlich betrachten, wenn sie ihm authentisch erscheint.
Damit die Patientenverfügung bei Bedarf wirksam wird, sollte der Patient möglichst genau beschreiben, für welche Situationen seine Verfügung gelten soll, z.B. für Unfälle oder plötzlich auftretende schwere Erkrankungen. Derjenige, der bereits an einer schweren Krankheit leidet, kann eine konkrete Patientenverfügung zu möglichen Behandlungs- und Therapieformen treffen. Zulässig ist es auch, für den Fall schwerster Verletzung oder Erkrankung, ohne dass Aussicht auf Besserung oder Heilung besteht, einen Behandlungsabbruch zu verfügen. Aktive Sterbehilfe dürfe jedoch nicht vom Arzt verlangt werden.
Rechtsanwalt Dr. Andreas Ammer erklärt, die Haftungsproblematik für Ärzte und die damit verbundenen strafrechtlichen Aspekte einer Patientenverfügung.
Weitere Informationen zum Thema „Patientenverfügung“ erhalten Sie auf dem „Fachsymposium Patientenverfügung“ der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und der Rechtsanwaltskammer Koblenz am 19.04.2012, 17:30 Uhr in der Galerie 60, Salinenstraße 60, 55543 Bad Kreuznach. Um Anmeldung wird gebeten bei: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Rechtsanwaltskammer Koblenz, Telefon: 040/41 32 700, info@srh-pr.de
Der Eintritt ist frei!
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
koblenz
patientenverfuegung
veranstaltung
rechtsanwalt
arzt
fachsymposium
rechtsanwaltskammer
bad-kreunznach
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz ist die berufsrechtliche Vertretung von gut 18.500 Ärztinnen und Ärzten im Land.
Pressekontakt:
Schott Relations Hamburg GmbH
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon: 040/41 32 70-0
Fax: 040/41 32 70-70
info(at)srh-pr.de
www.schott-relations-hamburg.de
Datum: 10.04.2012 - 11:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 504806
Anzahl Zeichen: 3163
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andrea Zaszczynski
Stadt:
Hamburg
Telefon: 040/ 41 32 70 0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.04.2011
Diese Pressemitteilung wurde bisher 606 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fachsymposium Patientenverfügung: Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schott Relations Hamburg GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).