Urteil wegen dreifachen Mordes in Groitzsch bestätigt
ID: 504849
Urteil wegen dreifachen Mordes in Groitzsch bestätigt
Nach den landgerichtlichen Feststellungen erschoss der heute 41 Jahre alte Angeklagte im April 2009 einen 28 Jahre alten Mann und im August 2010 einen 19-jährigen sowie einen 23-jährigen Mann. Er wollte seine Opfer wegen von diesen begangener Diebstähle von Schrott bestrafen.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 11. Oktober 2011 ? 5 StR 390/11
Landgericht Leipzig ? 1 Ks 300 Js 41874/07 ? Urteil vom 20. April 2011
Karlsruhe, den 21. Oktober 2011
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 21.10.2011 - 18:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 504849
Anzahl Zeichen: 1229
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 251 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Urteil wegen dreifachen Mordes in Groitzsch bestätigt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).