Nach DUH-Klage: Hornbach verpflichtet sich, keine Energiesparlampen mit unzulässigen Quecksilberwer

Nach DUH-Klage: Hornbach verpflichtet sich, keine Energiesparlampen mit unzulässigen Quecksilberwerten mehr zu verkaufen

ID: 505633
(ots) - Im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe e.V.
(DUH) erkennt Hornbach an, den Verkauf von Energiesparlampen mit mehr
als 5 Milligramm Quecksilber zukünftig zu unterlassen - DUH begrüßt
Entscheidung von Hornbach, die Verantwortung für alle verkauften
Energiesparlampen zu übernehmen

Die Hornbach-Baumarkt AG verpflichtet sich, zukünftig nur
Energiesparlampen zu verkaufen, welche die geltenden Grenzwerte für
Quecksilber nicht überschreiten. Das geht aus einem am
Freitagnachmittag an die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) geschickten
Schreiben hervor. Wenige Stunden nach der Veröffentlichung einer
DUH-Pressemitteilung hatten die Rechtsanwälte von Hornbach die
Umweltorganisation darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie den durch
die DUH vor dem Landgericht Landau geltend gemachten Anspruch auf
Unterlassung des Verkaufes von hoch belasteten Energiesparlampen in
vollem Umfang anerkennen.

"Es ist zu begrüßen, dass die Baumarktkette Hornbach durch seine
Anerkenntnis des Unterlassungsanspruches in Zukunft die volle
Verantwortung für alle bei ihr angebotenen Energiesparlampen
übernimmt", so Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäfts¬führer. Als
Baumarktkette nimmt sich Hornbach damit selbst in die Pflicht und
erklärt sich zu einem verantwortungsbewussten Verhalten im Interesse
des Verbrauchers bereit. Resch kündigt weitere
Quecksilber-Untersuchungen von Energiesparlampen an.

Hornbach wird nun im Wege eines Anerkenntnisurteils verurteilt,
nur noch Energiesparlampen zu verkaufen, die den Grenzwert für
Quecksilber einhalten. Im Falle eines Verstoßes drohen hohe
Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro. Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger
(Geulen & Klinger, Berlin), der die DUH in dem Verfahren vertritt:
"Hornbach steht nun unter verstärkter Beobachtung. Es ist zu hoffen,
dass die drohenden Strafen dazu führen, dass Hornbach die


Verantwortung für seine Produkte zukünftig besser wahrnimmt als in
der Vergangenheit."

Hintergrund der Auseinandersetzung waren stark erhöhte
Quecksilberwerte in bei Hornbach erworbenen Energiesparlampen. In
Laboranalysen von Lampen der Hornbach-Eigenmarke Flair Energy konnten
in allen Fällen Grenzwertüberschreitungen der giftigen Substanz
festgestellt werden. Eine der untersuchten Lampen wies bis zu 13
Milligramm Quecksilber pro Lampe auf - fast das Dreifache des
zugelassenen Werts. Energiesparlampen beinhalten technisch bedingt
kleine Mengen Quecksilber. Europaweit dürfen sie aber nicht mehr als
5 Milligramm des giftigen Metalls enthalten, ab 1. Januar 2012 nicht
mehr als 3,5 Milligramm. Nachdem die Hornbach-Baumarkt AG sich
zunächst nur verpflichtete, keine Energiesparlampen der von ihr
vertriebenen Eigenmarken mit mehr als der zugelassenen Menge
Quecksilber zu verkaufen, hatte die DUH im August eine Klage beim
Landgericht Landau in der Pfalz eingereicht. Ziel der Klage war es,
dass Hornbach die Verantwortung für alle in seinen Baumärkten
vertriebenen Energiesparlampen übernimmt, nicht nur für die
Eigenmarken.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil.: 0171 3649170,
E-Mail: resch@duh.de

Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-41,
Mobil: 0160 5337376, E-Mail: elander@duh.de

Daniel Eckold, Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 550 17 009,
E-Mail: eckold@duh.de

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Datum: 24.10.2011 - 12:38 Uhr
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