Unzeitgemäßer Reformentwurf für Glücksspielmarkt
ID: 506386
BITKOM: Länder wollen Monopol aus finanziellen Gründen retten / Ministerpräsidenten beraten diese Woche / Neues Gutachten nennt verfassungsrechtliche Probleme
Der bisherige, Ende 2011 auslaufende Glücksspiel-Staatsvertrag verbietet deutschen Unternehmen, Lotto und Sportwetten online anzubieten. Wegen dieses Verbots betreibt die EU-Kommission ein Vertrags-verletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Das Verbot ist nach Ansicht von BITKOM auch in sich widersprüchlich: So dürfen deutsche Firmen zwar stationäre Automatenspiele oder Online-Pferdewetten anbieten, aber keine anderen Internet-Sportwetten. Schleswig-Holstein ist inzwischen einen eigenen Weg gegangen und hat im September ein liberaleres Glückspielgesetz verabschiedet, das von der EU-Kommission als europarechtskonform angesehen wird.
In einem neuen Rechtsgutachten kommt der Heidelberger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Bernd Grzeszick zu dem Ergebnis, dass eine Begrenzung der Anbieterzahl für Sportwetten und die Beibehaltung des staatlichen Lotteriemonopols mit der Berufsfreiheit privater Anbieter voraussichtlich nicht zu vereinbaren ist. Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung sei sehr zweifelhaft. Der Entwurf für den Staatsvertrag verstoße zudem in zentralen Bereichen gegen EU-Recht. Die Stellungnahme wurde im Auftrag des Anbieters Betfair Limited erstellt, um die Rechtslage weiter zu klären.
"Das staatliche Glücksspiel-Monopol hat in der digitalen Welt ausgedient", sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. "Wir sollten uns nicht an verstaubte Gesetze aus der Vorkriegszeit klammern, sondern dafür sorgen, dass sich junge Internet-Firmen in Deutschland ansiedeln. Wenn wir Anbietern in Deutschland den Strom abdrehen oder durch Bürokratie wirtschaftlich unattraktiv machen, spielt die Musik im Ausland." Andere EU-Länder wie Frankreich, Italien und Dänemark haben entschieden, den Markt für private Anbieter zu öffnen. Rohleder: "Statt die Kunden zu ausländischen Anbietern zu treiben, sollten die Länder praxisnahe Regeln für den deutschen Markt aufstellen." Dann sei auch die Prävention gegen Spielsucht leichter zu bewerkstelligen.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.350 Unternehmen, davon über 1.000 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für eine Modernisierung des Bildungssystems, eine innovative Wirtschaftspolitik und eine zukunftsorientierte Netzpolitik ein.
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Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.350 Unternehmen, davon über 1.000 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für eine Modernisierung des Bildungssystems, eine innovative Wirtschaftspolitik und eine zukunftsorientierte Netzpolitik ein.
Datum: 25.10.2011 - 09:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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