NRW-Bürgerinnen und Bürger können zum Entwurf des polnischen Kernenergieprogramms Stellung nehmen
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NRW-Bürgerinnen und Bürger können zum Entwurf des polnischen Kernenergieprogramms Stellung nehmen
Das SUP-Verfahren muss gemäß europa- und völkerrechtlicher Verpflichtungen im Falle möglicher grenzüberschreitender Auswirkungen durchgeführt werden. Es verfolgt das Ziel, Pläne und Programme im Laufe ihrer Ausarbeitung und vor ihrer Genehmigung unter Einbeziehung angrenzender Staaten einer Umweltprüfung zu unterziehen. Neben Nordrhein-Westfalen beteiligen sich auch die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt am SUP-Verfahren.
Bis zum 4. Januar 2012 werden die relevanten Planungsunterlagen zum polnischen Kernenergieprogramm in der Bibliothek des NRW-Umweltministeriums (Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf) ausgelegt. Sie sind zudem im Internet abrufbar unter www.bmu.de/atomenergie_sicherheit/doc/47821.php.
Äußerungen und Stellungnahmen zum Entwurf des polnischen Kernenergieprogramms können in deutscher Sprache erfolgen und sind unmittelbar an die verantwortliche Stelle in Polen zu richten. Die genaue Adresse liegt den Unterlagen bei.
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
Pressesprecher
Frank Seidlitz
Telefon: 02 11 / 45 66 ? 294
Telefax: 02 11 / 45 66 ? 706
frank.seidlitz@mkulnv.nrw.de
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Datum: 25.10.2011 - 14:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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