Das Ende für DEGI International kam früher als erwartet
Das Ende kam früher als erwartet: Noch bis Mitte November hätte das Fondsmanagement für eine endgültige Entscheidung Zeit gehabt. Aber nach dem vorzeitigen Aus für den AXA Immoselect hat das Fondsmanagement offenbar erkannt, dass auch der DEGI International nicht mehr zu retten ist. Anleger des DEGI International, die nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben möchten, haben vielfach gute Aussichten, ihre Verluste im Wege des Schadenersatzes von ihrem der sie beratenden Bank bzw. ihrem Anlageberater zurückzubekommen.

(firmenpresse) - Anlegerkanzlei Nittel klagt für Anleger wegen falscher Beratung
Das Ende kam früher als erwartet: Noch bis Mitte November hätte das Fondsmanagement für eine endgültige Entscheidung Zeit gehabt. Aber nach dem vorzeitigen Aus für den DEGI International in der vergangenen Woche hat das Fondsmanagement offenbar erkannt, dass auch der DEGI International nicht mehr zu retten ist. Am 25. Oktober 2011 wurde das Ende des nächsten großen Immobilienfonds bekanntgegeben. Die Geschäftsführung sah keine Alternative zur geordneten Auflösung des Fonds, da nicht sicherzustellen gewesen sei, dass die Liquidität zu einer nachhaltigen Wiedereröffnung des Fonds ausreichen würde. – mit dem DEGI International wird jetzt ein weiterer offener Immobilienfonds liquidiert. Der Fonds soll nun bis zum Oktober 2014 aufgelöst werden. Ob innerhalb dieser Zeit die Fondsimmobilien tatsächlich zu marktgerechten Preisen verkauft werden können, bezweifeln Marktbeobachter. Für die rund 70.000 Anleger des DEGI International bedeutet dies, dass sie sich auf weitere Verluste einstellen müssen.
Anleger des DEGI International, die nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben möchten, haben vielfach gute Aussichten, ihre Verluste im Wege des Schadenersatzes von ihrem der sie beratenden Bank bzw. ihrem Anlageberater zurückzubekommen.
Wir haben inzwischen für zahlreiche Anleger des DEGI International Schadenersatzklagen eingereicht
Unseren Mandanten wurde die Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds DEGI International zumeist von der Dresdner Bank oder einem Allianz-Berater, der für die Bank auftrat, angeboten. Verlustrisiken gebe es nicht, die Anleger kämen jederzeit an ihr Geld und könnten durch monatliche Entnahmen ihren Lebensunterhalt im Alter finanzieren. Von Provisionen, die die Bank für die Vermittlung des Fonds erhält, war regelmäßig nicht die Rede. Auch nicht informiert wurde über die bereits Ende 2005 eingetretene negative Entwicklung der offenen Immobilienfonds, die bis weit in das Jahr 2008 hinein mehrfach in der einschlägigen Wirtschaftspresse thematisiert wurde.
All dies sind Beratungsfehler, die Schadenersatzansprüche der Anleger des DEGI International nach sich ziehen, die wir derzeit außergerichtlich und gerichtlich gegen die beratenden Banken und die Berater geltend machen.
Verjährung droht
Bei vielen Anlegern, die in den DEGI International investiert haben, ist Eile geboten, denn Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Falschberatung durch Banken im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds verjähren regelmäßig innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Anlagegeschäfts. Da diese Verjährung taggenau und nicht erst zum Jahresende eintritt, ist in vielen Fällen schnelles Handeln erforderlich.
Diese kurze Verjährung gilt nicht für Anleger, die von ihrer Bank bei der Beratung über den DEGI International nicht über die der Bank zufließenden Provisionen, die so genannten Rückvergütungen oder Kickbacks informiert wurden. Hier beginnt eine dreijährige Verjährung erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem die Anleger Kenntnis davon erhalten, dass die Bank derartige Zahlungen erhalten hat.
Anleger, denen die Investition in den DEGI International von nicht bankgebundenen Beratern empfohlen wurde, wissen vielfach erst seit 2 Jahren, dass offene Immobilienfonds die Rücknahme von Anteilen aussetzen können, dass sie also nicht an ihr Geld kommen. Sie haben jetzt noch bis Ende 2012 Zeit, gestützt auf diesen Beratungsfehler Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Fragen auch Sie sich, ob Sie bei der Anlage in den DEGI International richtig beraten wurden?
Vier Punkte in denen wir regelmäßig eine Falschberatung festgestellt haben:
• Sicherheit vor Wertverlusten
Viele Anleger haben in den DEGI INTERNATIONAL investiert, weil ihnen diese Anlagen in einen offenen Immobilienfonds als sicher, gleichsam als Ersatz für Festgeldanlagen angepriesen wurden. Die zum Teil erheblichen Abwertungen offener Immobilienfonds haben erhebliche Risiken in Bezug auf Wertverluste aufgezeigt. Auslöser für die Abwertungen waren Neubewertungen der Fondsimmobilien, die nach dem Überschreiten des Höhepunktes der Immobilienblase mit zum Teil astronomischen Kaufpreisen erforderlich wurden.
Wenn in der Beratung nicht auf das Risiko von Wertverlusten beim DEGI INTERNATIONAL hingewiesen wurde, kann der Berater schadenersatzpflichtig sein.
• Alternative zu Festgeld
Festgeldanlagen bei deutschen Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditinstituts sind die Anlegergelder dadurch sicher. Wertverluste sind daher nicht zu befürchten. Ganz anders bei offenen Immobilienfonds wie dem DEGI INTERNATIONAL, hier sind Wertverluste, wie die jüngste Vergangenheit zeigt, tatsächlich möglich. Ein Umstand, den unsere Mandanten beim Erwerb des DEGI - Fonds nicht für möglich hielten.
Wenn eine Anlage am DEGI INTERNATIONAL als Alternative zur Festgeldanlage empfohlen wurde, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.
• Risiko der Aussetzung der Rücknahme
Viele Anleger haben Kapital, das sie zur Altersvorsorge angespart haben, in den DEGI INTERNATIONAL investiert und geben in regelmäßigen Abständen Anteile zurück, um ihren Lebensunterhalt davon zu finanzieren. Mit der Aussetzung der Rücknahme durch dias Fondsmanagement stehen sie oft mittellos da oder müssen ihren Lebensunterhalt zumindest stark einschränken.
Wenn auf das Risiko der Aussetzung der Rücknahme beim DEGI INTERNATIONAL nicht hingewiesen wurde, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.
• Rückvergütungen (Kickback Zahlungen)
Banken, Sparkassen und andere Finanzdienstleister, die ihre Kunden berieten, haben für die Empfehlung zur Beteiligung an offenen Immobilienfonds wie dem DEGI INTERNATIONAL in der Regel Teile des Ausgabeaufschlages (Agio) erhalten und bekommen Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Bestandsprovision, so genannte Kickback Zahlungen. Über dieses wirtschaftliche Eigeninteresse hätten zumindest Banken und Sparkassen ihre Kunden nach den kickback Urteilen des BGH vorab informieren müssen, was in vielen uns bekannten Fällen nicht der Fall war.
Wenn auch Sie wissen wollen, ob Sie wegen Falscher Beratung beim DEGI International Schadenersatzansprüche haben, stehe ich Ihnen für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung gerne zur Verfügung.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.Anlegerschutzmagazin.de.
Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Heidelberg:
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Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729
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Datum: 26.10.2011 - 08:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 507024
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Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 26.10.2011
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