Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Keine Chance zu bremsen / Bei Dämmerung Licht einschalten, sonst droht bei Unfall Mithaftung
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(ots) -
Es dämmert: Gerd M. nähert sich aus einem Waldstück kommend einer
Kreuzung. Als er sie fast erreicht hat, biegt direkt vor ihm ein
anderer Fahrer - trotz Vorfahrt-Achten-Schild - auf die Landstraße
ab. Da nutzt Bremsen nichts: Gerd M. kracht voller Wucht mit seinem
Kühler auf das Heck des abbiegenden Pkw.
In Gerd M.'s Augen eine klare Sache: Der andere ist schuld! Er hat
ihm schließlich die Vorfahrt genommen. Doch so einfach ist es, laut
der HUK-COBURG, nicht. Warum? Gerd M. hatte vergessen, in der
Dämmerung das Licht einzuschalten. Während er selber vermeintlich
noch gut sah, konnte der Fahrer des anderen Pkw seine dunkelgraue
Limousine erst viel zu spät erkennen.
Damit hat Gerd M. eindeutig gegen die Straßenverkehrsordnung
verstoßen. Sie verpflichtet jeden Verkehrsteilnehmer, so früh das
Licht einzuschalten, dass ihn andere problemlos sehen können. Selbst
Fahrer, deren Fahrzeugbeleuchtung automatisch geregelt wird, können
nicht blindlings auf die Technik vertrauen, sondern müssen auf den
richtigen Zeitpunkt achten. Fazit: Gerd M. trifft eine Mitschuld.
Deshalb begleicht die gegnerische Versicherung nur einen Teil seiner
Reparaturkosten.
Doch nicht allein beim Blechschaden spielt die Mitschuld eine
Rolle. Gerd M. hat sich beim Aufprall ein Bein gebrochen. Dafür steht
ihm Schmerzensgeld zu, doch wird die Mitschuld hier ebenfalls
angerechnet. Und damit nicht genug: Als Selbstständiger kann Gerd M.
seinen Verdienstausfall natürlich geltend machen, muss wegen seiner
Mitschuld aber Kürzungen hinnehmen.
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Datum: 27.10.2011 - 11:08 Uhr
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