Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
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Der Staat greift Bauwilligen mit Fördermitteln unter die Arme
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss, der Bausparern dabei hilft, das Grundkapital für den späteren Erwerb ihres Eigenheims aufzustocken. Wer einen Bausparvertrag besitzt, kann hier vom Finanzamt eine Prämie von jährlich rund 45 Euro bekommen - dieser Betrag
wird über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren direkt auf das Bausparkonto überwiesen. Dabei handelt es sich um rund 8,8 Prozent des jährlich maximal zu fördernden Sparbetrags, den grundsätzlich alle Erwerbstätigen - auch Selbstständige -in Anspruch nehmen können.
Bedingung für den Erhalt der Wohnungsbauprämie
Ledige dürfen pro Jahr nicht über mehr als 25.600 Euro Brutto-Einkommen verfügen, während bei Verheirateten die Fördergrenze bei 51.200 Euro liegt. "Es hat zudem nur ein Recht auf die staatliche Wohnungsbauprämie", betont Stephan Scharfenorth vom unabhängigen Portal Baufi24, "wer das Guthaben seines Bausparvertrags nachweislich einer wohnwirtschaftlichen Verwendung zuführt." Was hingegen die Arbeitnehmersparzulage betrifft, wird die Sparleistung von Alleinstehenden bis zu einem Betrag von 17.900 Euro im Jahr bezuschusst. Zahlt ein Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber den zulagenbegünstigten Höchstbetrag in seinen Sparvertrag ein, dann gibt ihm der Staat vermögenswirksam rund neun Prozent zum jährlich Ersparten dazu - egal ob das Geld später für das Eigenheim ausgegeben wird oder nicht. Weitere Informationen hierzu enthält der ausführliche Ratgeber "Immobilien- und Baufinanzierung", den Baufi24 monatlich 111 Mal im Internet unter www.baufi24.de verlost.
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Datum: 27.10.2011 - 15:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 508619
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Stephan Scharfenorth
Stadt:
Hamburg
Telefon: 0800/808 4000
Kategorie:
Haus & Garten
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