Schwäbische Zeitung: Halb und halb gibt kein Ganzes - Kommentar
ID: 509742
kam, reibt sich ein amerikanisches Journalistenpaar zwischen Familie
und Job auf. Irgendwann sagt Hauptdarstellerin Jennifer Aniston: "Ich
habe das Gefühl, beides nur halb zu schaffen: den Beruf und das
Private." Der Familienbericht kommt zum selben Ergebnis - nur
nüchterner ausgedrückt. Zwei Drittel der Väter und ein Drittel aller
Mütter haben zu wenig Zeit für ihre Kinder, weil sie zu viel und zu
ungünstigen Zeiten arbeiten. Mehr "Zeit-Souveränität" zu fordern,
wird Ministerin Schröder nicht viel nützen. Zeitungen werden von den
Redakteuren nun mal abends um 8 Uhr gefüllt und nicht morgens um 8,
wenn die Kinder lernen. Und nicht alle Ingenieure, Arzthelferinnen
und Manager können Dienst nach Vorschrift schieben. Was wirklich
Abhilfe schaffen würde, wäre zum einen die Einstellung von mehr
Mitarbeitern, um Überstunden zu vermeiden, und zum anderen die
Umstrukturierung des Schulsystems. Weg vom unsäglichen
Vormittagsunterricht in aller Herrgottsfrühe, hin zu Ganztagesschulen
mit Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung - verpflichtend für alle.
Im Film wirft die Protagonistin den Job hin und alles ist gut. In der
Realität blicken wir weiter neidvoll nach Skandinavien und Frankreich
- die machen es uns vor.
Pressekontakt:
Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 07561-80 100
redaktion@schwaebische-zeitung.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.10.2011 - 21:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 509742
Anzahl Zeichen: 1567
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Leutkirch
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 212 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schwäbische Zeitung: Halb und halb gibt kein Ganzes - Kommentar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schwäbische Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).