Softwarefehler schützt nicht vor Honorarkorrektur

Softwarefehler schützt nicht vor Honorarkorrektur

ID: 511433
(PresseBox) - Sich blind auf seine Abrechnungssoftware zu verlassen kann teuer zu stehen kommen. Das musste ein Laborarzt erfahren. Bei einer Plausibilitätsprüfung hatte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) festgestellt, dass bei keiner der nach Ziffer 4625 EBM abgerechneten Leistungen diese Nummer mit der Leistungslegende übereinstimmte, also die Abrechnungen nicht korrekt waren. Daraufhin verlangte die KV die zu viel gezahlten Honorare für die zurückliegenden vier Jahre in Höhe von rund 245.000 Euro zurück. Dagegen klagte der Arzt und berief sich dabei auf einen Fehler seiner Abrechnungssoftware. Ohne Erfolg ? auch in der Berufung vor dem Sozialgericht Niedersachsen. Begründung: Der Vertragsarzt müsse sich zumindest stichprobenweise davon überzeugen, dass die Abrechnungsausdrucke mit den auf dem Computerbildschirm sichtbaren Abrechnungsziffern übereinstimmten.

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familien¬unternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten. Die ECOVIS Akademie ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.
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Datum: 02.11.2011 - 08:00 Uhr
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