Integrationsbeauftragte der Länder fordern arbeitsmarktpolitisches Sonderprogramm des Bundes zur Na

Integrationsbeauftragte der Länder fordern arbeitsmarktpolitisches Sonderprogramm des Bundes zur Nachqualifizierung

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Integrationsbeauftragte der Länder fordern arbeitsmarktpolitisches Sonderprogramm des Bundes zur Nachqualifizierung



(pressrelations) -
Auf ihrer Herbstkonferenz am 7. und 8. November in Berlin haben die Integrationsbeauftragten der Bundesländer von der Bundesregierung weitere Initiativen auf dem Gebiet der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gefordert.

Sachsen-Anhalts Integrationsbeauftragte Susi Möbbeck erklärte: "Das gerade vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ist zu begrüßen. Ziel des Gesetzes ist es, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt besser als bisher nutzbar machen zu können. Das ist ein Beitrag zur Integration durch Zugang zu qualifizierter Arbeit."

Zugleich forderte Möbbeck: "Antragsteller und Antragstellerinnen müssen angemessen begleitet und beraten werden. Vordringlich ist die Klärung der Finanzierung von Anpassungsqualifizierungen." Hier fordern die Integrationsbeauftragten die Bundesregierung auf, gegenüber der Bundesagentur für Arbeit auf eine großzügige Genehmigung von Anpassungsqualifizierungen aus arbeitsmarkt- und integrationspolitischen Gründen hinzuwirken, z.B. durch die Erteilung von Bildungsgutscheinen. Dazu soll die Bundesregierung das Gesetz für die ersten zwei Jahre nach Inkrafttreten mit einem arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramm flankieren. Mit diesem Programm wird gewährleistet, dass mindestens jeweils 25.000 Personen, deren Qualifikationen nicht als gleichwertig anerkannt wurden und bei denen Kenntnisdefizite zum Referenzberuf festgestellt wurden, im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung Maßnahmen zur Anpassungs- oder Ergänzungsqualifizierung durchlaufen können.

Weiteres Thema der Konferenz war die Situation der geduldeten Flüchtlinge. Hier unterstützen die Beauftragten die Bemühungen für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung. Um Kettenduldungen wirklich zu verhindern, müssten auch die Bedingungen für ein Bleiberecht verbessert werden. Außerdem forderten die Beauftragten Verbesserungen im Asylbewerberleistungsrecht.



Des Weiteren beschäftigten sich die Beauftragten mit den Folgen der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien. Da auch in Deutschland ein gleichberechtigter Zugang insbesondere für zugewanderte Roma zu Beschäftigung, Bildung, Wohnraum und Gesundheitsfürsorge noch nicht gegeben sei, regten sie an, dass die Bundesregierung in enger Abstimmung mit den Ländern, Kommunen und mit Roma-Selbst- und anderen nichtstaatlichen Organisationen zeitnah eine entsprechende Strategie entwickelt und die erforderlichen Ressourcen für die Umsetzung bereit stellt.

In einem Leitantrag aus Anlass des 50. Jahrestags des Anwerbeabkommens mit der Türkei ziehen die Beauftragten eine integrationspolitische Bilanz. Einwanderung sei ein unumkehrbarer Prozess, der einen entsprechenden politischen Rahmen benötige. Eine Kultur der Vielfalt und Teilhabe, die eine Willkommenskultur für Neuzuwanderer einschließt, müsse in allen Politikbereichen als das zentrale Leitbild einer von Einwanderung geprägten Gesellschaft stärker etabliert werden. Dazu gehörten die interkulturelle Öffnung der Verwaltung, Schaffung von Teilhabemöglichkeiten und der Abbau von Ungleichbehandlung und Diskriminierung: "Schaffung von Teilhabe, Anerkennung von Vielfalt, Chancen unabhängig der Herkunft ? das bleiben die drei großen gesellschaftspolitischen Herausforderungen. Die Integrationsbeauftragten werden sich daher weiterhin für die Interessen der Zugewanderten und ihrer Kinder einsetzen."


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Datum: 08.11.2011 - 16:30 Uhr
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